10.57

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Gestatten Sie auch mir ein paar Gedanken zu diesem Tagesordnungspunkt.

Der erste Gedanke ist, dass Volksbegehren grundsätzlich ein wichtiges und positives Signal sind, dass sich Menschen im Sinne der direkten Demokratie in Österreich beteiligen können. Es ist auch richtig und wichtig, dass diese Volksbegehren ab einer gewissen Anzahl an Unterschriften auch im Parlament, im Plenum behandelt werden. Es ist auch korrekt, dass der Wille des Wählers und der Wille der österreichischen Bevölkerung hier auch kundgetan werden dürfen.

Nur gestatten Sie mir auch zu sagen, dass ein Volksbegehren als Instrument der direkten Demokratie grundsätzlich nicht dazu geeignet ist, gleichzeitig auch die repräsentative Demokratie auszuhebeln. In diesem Volksbegehren sehe ich durchaus eine auffällige Vorgehensweise, dass die repräsentative Demokratie, sprich das Parlament, auch die parlamentarische Kontrolle und auch die Möglichkeit des Parlaments und Nationalrates ausgehebelt werden können. Das ist antidemokratisch, und das würde ich in einem Volksbegehren nicht sehen wollen.

Ich denke aber auch, dass wir grundsätzlich über Volksbegehren reden müssen. Wenn wir sehen, dass in den letzten Jahren eine inflationäre Verwendung von Volksbegehren vonstattengegangen ist, wobei meistens nicht über 200 000 Unterschriften vorliegen, so wie es in den Jahren zuvor war, glaube ich auch, dass es mittlerweile eine gewisse Verwässerung gibt. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt auch ein gewisses Geschäftsmodell, das dahintersteht. Es gibt zwei, drei Bevollmächtigte, die viel mehr Volksbegehren initiieren als andere. Wenn man weiß, dass nunmehr die Gebühren bei 3 400 Euro liegen und das Fünffache dessen an Geld lukriert werden kann, ist das Volksbegehren in den Augen mancher ein Geschäftsmodell. Ich denke, dass wir darauf schauen müssen, dass wir diese Obergrenze einziehen, damit das nicht weiterhin als Geschäftsmodell gilt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nicht auf den Titel eingehen, aber ich möchte darauf eingehen, dass der Unmut der Menschen in Österreich eigentlich darauf gerichtet ist, dass diese Bundesregierung und diese Koalition zu Ende sind.

Ich möchte es mit einfachen Beispielen erklären. Gestern haben wir darüber geredet, dass es eine Abzocke durch Mogelpackungen gibt. Eine ältere Frau sagte mir dann nach dem gestrigen Gespräch, das zum Ergebnis hatte, dass vertagt wird beziehungsweise eine Prüfung durchgeführt wird: Ich habe ein Waschmittel, mit dem ich bisher 63 Waschvorgänge machen konnte. Derzeit gehen sich 54 Waschvorgänge aus. Es handelt sich um eine bekannte Marke in Österreich – und der Preis ist höher geworden, die Verpackungsgröße ist gleich geblieben. Das ist es, wie die Österreicherinnen und Österreicher abgezockt werden.

Ähnliches geschieht im Pflegebereich, wenn es heißt, man braucht Pflegekräfte –die Schwerarbeitspension wird diesen Pflegekräften verweigert! Das ist der Unmut, der durch die Volksbegehren ausgelöst wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch ein Punkt: Wir reden über Volksbegehren. Wir müssen aber auch darüber reden, dass endlich das Staatsarchivgesetz geändert wird. Wir haben für das Bundesarchivgesetz einen Antrag gestellt. Bisher ist es weiterhin möglich, dass der ehemalige Bundeskanzler Kurz und weitere oberste Organe die Eintragungen in ihren Diensthandys löschen können. Das, finde ich, ist unfair. Jede und jeder Einzelne muss das nachweisen, die obersten Organe in Österreich können weiterhin ihre SMS, Whatsapp und so weiter löschen, weil es keine Digitalisierung im Staatsarchivgesetz gibt. Das ist, glaube ich, nicht richtig und nicht mehr zeitgemäß. – Danke für ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.01

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Susanne Fürst zu Wort gemeldet. – Bitte.