12.51
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Besucherinnen und Besucher! Ganz kurz, da sowohl Abgeordnete Rössler, Abgeordneter Berlakovich als auch Abgeordneter Bernhard schon auf die enorme Bedeutung sowohl der Genfer Luftreinhaltekonvention als auch des zugehörigen Göteborgprotokolls für den Gesundheitsschutz, für den Umweltschutz in unserem Land eingegangen sind: Das ist ein zentrales und erfolgreiches Vertragswerk der europäischen und der internationalen grenzüberschreitenden Luftreinhaltung und des internationalen und grenzüberschreitenden Gesundheitsschutzes, und deswegen darf ich Sie alle wirklich ersuchen, dieser Ratifikation heute Ihre Zustimmung zu erteilen.
Es stehen wieder Vertragsverhandlungen an, und damit wir auch bei diesen Vertragsverhandlungen gut auftreten können, müssen wir auch Vertragspartei zum letztgültigen Stand werden. Daher darf ich Sie heute wirklich um die Zustimmung zur Ratifikation ersuchen.
Zentrale Elemente des Protokolls – und darauf möchte ich noch ganz kurz eingehen – sind ja die Emissionsreduktionsvorgaben für eine Anzahl von Schadstoffen sowie Emissionsgrenzwerte für relevante Quellen – aus den unterschiedlichen Quellen wie eben Industrie, Verkehr, Energieversorgung, Kleinverbrauch und Landwirtschaft. In Österreich ist die spezielle Transformation des Göteborgprotokolls bereits abschließend durch Unionsrecht, wie die NEC-Richtlinie – Kollege Laimer hat ja auch darauf hingewiesen –, sowie die nationale Umsetzung dieser Richtlinien im Emissionsgesetz-Luft 2018 und im Anlagen- und Verkehrsrecht erfolgt.
Ich darf an dieser Stelle schon berichten, dass wir seit 2020 außer für Ammoniak alle geltenden Reduktionsverpflichtungen einhalten, und auch bei Ammoniak haben wir mit der Ammoniakreduktionsverordnung einen Schritt gemacht, der auch für das laufende Jahr, also für 2024, dazu führt, dass wir mit der Einhaltung auch bei Ammoniak rechnen. Selbstverständlich finden sich auch im Luftreinhalteprogramm, das wir gestern im Ministerrat beschlossen haben, im österreichischen Luftreinhalteprogramm auf Seite 3 beziehungsweise detaillierter auf Seite 26 die geltenden Reduktionsverpflichtungen für Ammoniak wieder.
Wir haben im Zusammenhang mit Luft wirklich ein Thema des Gesundheitsschutzes für unsere Bevölkerung, und daher darf ich Sie wirklich um breite Zustimmung ersuchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte.