13.37

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier und daheim! Im Namen der Frau Abgeordneten Blimlinger und der Frau Abgeordneten Ribo darf ich insbesondere die HTL Bulme aus Graz-Gösting herzlich hier im Saal begrüßen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)

Ja, ein technischer Bereich: Es geht um das Luftfahrtgesetz, es geht um eine Änderung, die die Einsätze von Notarzt- und Rettungshubschraubern betrifft. Wir schaffen mit diesem Beschluss heute Rechtssicherheit für Pilotinnen und Piloten, für all jene Fälle, in denen es notwendig wird, bei Einsätzen zwischenzulanden, aufzutanken, für jene, die im 24-Stunden-Einsatz sind, die vor allem auch im Nachteinsatz sind und die die Zivilflugplätze außerhalb der Betriebszeiten nutzen. Es geht ausschließlich um Rettungsflüge. Ich glaube, das ist ganz wichtig, auch in Richtung aller Anrainerinnen und Anrainer: Es müssen keine Sorgen vorherrschen, dass wir damit im Bereich der Hubschrauberflüge Tür und Tor aufmachen; es geht ausschließlich um Rettungsflüge.

Es geht vor allem um jene Hubschrauber, die nachtflugfähig sind. Man geht davon aus, dass 5 Prozent aller Einsätze in der Nacht erfolgen. Wenn man sich eine Zahl vor Augen führt: Die meisten Einsätze werden von den 17 ÖAMTC-Hubschraubern in Österreich getätigt. 2023 waren das 57 Einsätze pro Tag, also da kommt schon einiges zusammen, die Hälfte davon internistische und neurologische Notfälle.

Es geht um eine Erleichterung, um eine rechtliche Klarstellung. An dieser Stelle, glaube ich, sollte auch unser Respekt gegenüber den Pilotinnen, den Piloten, den Ärztinnen und Ärzten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Leitstellen sitzen und das Ganze koordinieren, ausgesprochen werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Eine zweite wichtige Änderung ist die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung statt der Dauerbefeuerung bei Windrädern. Vielleicht zur Erklärung: Mit Befeuerung meint man die Lichtkennzeichnung von Windkraftanlagen, also das Rotblinken bei Windkraftanlagen, um auf Luftfahrthindernisse hinzuweisen. Die Steuerung sollte mit einem technischen Equipment in guter Abstimmung mit der Austro Control erfolgen, um diese bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung sicherzustellen. Sie ist durch die Austro Control und auf der anderen Seite durch eine bordgesteuerte Technik bei den Flugobjekten sichergestellt.

Ich glaube, das sind zwei wichtige Änderungen im Luftfahrtgesetz, einerseits für die Windkraftanlagen, für die Anrainerinnen und Anrainer und für die Gemeinden. Es ist auch ein Anliegen, das aus den Gemeinden kommt, das technische Know-how, den Fortschritt der Technik auch einzusetzen. Zum Zweiten ist der Hauptpunkt, bei der Sicherung der Rettungshubschrauber und Notarzthubschrauber diese rechtliche Klarstellung zu machen.

Ich hoffe auf eine sehr breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.41

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.