14.38

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Das Baumgesetz ist ein in die Tiefe gehendes Thema. Im Wesentlichen haben wir eine Ausgangssituation vorgefunden, die uns doch einen sehr ernsten Hintergrund aufzeigt, nämlich dass wir über Jahre hinweg mit einer Analogie gearbeitet haben, weil es keine Bestimmung gegeben hat, was passiert, wenn ein Baum umfällt und das eine Verletzung nach sich zieht.

Es hat ein sehr dramatisches Ereignis gegeben, viele Zuhörer werden das mitbekommen haben. In den letzten Jahren wurden die Wettervorhersagen immer knapper aktualisiert, das hat zum Teil zu massiven Unfällen geführt. Bei uns ist dann Folgendes passiert: Es sind zwei Kinder tödlich verunglückt, sie sind von Bäumen erschlagen worden.

Wenn man nach der alten Rechtslage gegangen wäre, hätte man nach dem ABGB nur die Möglichkeit gehabt, zu interpretieren. Wir haben eine Gesetzesstelle angewendet, die sagt: Pass auf, wenn du ein Mauerwerk hast und von diesem Mauerwerk Gebäudeteile herabfallen, dann kann man das anhand einer Haftung festmachen! – Eine rechtliche Regelung in Bezug auf Bäume hat es nicht gegeben. Diese Lücke haben wir jetzt geschlossen, und das ist, glaube ich, gut so.

Das hat natürlich auch seine Bewandtnis dahin gehend, dass man jetzt nicht sagen kann, man muss jeden Tag jeden seiner Bäume durchzählen gehen und sagen, ob sie korrekt und ordnungsgemäß gehalten werden. Man muss natürlich die Sorgfaltspflicht einhalten, aber – so wie es die Vorrednerin erwähnt hat – es ist hinkünftig notwendig, dass man als Geschädigter den Nachweis erbringt; dass man, wenn man einen Schaden erlitten hat, den auch beweist.

Darauf zielt dieses Gesetz ab. Es ist damit eine gute Lückenschließung im Bereich von Bäumen, herabfallenden Ästen oder sonstigen Bereichen – eine hinzugefügte ABGB-Neuregelung. Dabei kann man es bewenden lassen, sage ich einmal.

Es ist natürlich auch noch hervorzuheben, dass das nichts mit dem Forstgesetz zu tun hat. Also, ÖVP: Die Ängste der Landwirte können sich wieder legen! Das Forstgesetz bleibt natürlich aufrecht. § 176 Forstgesetz ist weiter der Paragraf betreffend diese Regelung.

Dementsprechend werden wir dieser Novellierung auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.40

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Michaela Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete.