14.45

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kollegin Prammer hat es schon angesprochen: Das ABGB hat ein gewisses Alter erreicht, und wir sind sehr froh, dass wir in den grundsätz­lichen Fragen des Privatrechts mit einem Rechtstext aus dem Jahr 1811 noch das Auslangen finden und das ausgezeichnet funktioniert, aber natürlich gibt es Dinge, die sich ändern und die uns vor gewisse Herausforderungen stellen – und so stellte sich eben auch über viele Jahre hinweg die Frage: Was passiert denn, wenn aufgrund eines morschen Baumes oder irgendetwas dergleichen ein Schaden entsteht? – Weil wir als Gesetzgeber auf diese Sondersituation keine konkrete Antwort gegeben haben – sagen wir einmal so; man hätte wahr­scheinlich mit den normalen Haftungsregeln auch das Auslangen gefunden –, hat sich die Rechtsprechung auf die Bauwerkhaftung bezogen.

Das kann man sehen, wie man will – es ist ganz einfach so gewesen und dementsprechend war es so. Nichtsdestotrotz ist es ein Faktum, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem Baum, der ja lebendig ist und sich selbst weiterentwickelt und auf den der Halter wohl keinen Einfluss hat, und einem Bauwerk, bei dem klar ist, dass entsprechende Bauvorschriften einzuhalten sind und dass man es natürlich auch entsprechend pflegen muss.

Die Judikatur hat eine Entscheidung getroffen, die zu einer Situation geführt hat, dass bei Bäumen die Beweislast umkehrbar war und der Baumhalter erklären musste, wie sorgfältig er den Baum gepflegt hat. Das stellt einen Baumhalter vor einige Herausforderungen. Es ist aus meiner Sicht nicht ganz logisch, wieso da die gleichen Regeln gelten sollten wie bei Bauwerken.

Deswegen gibt es jetzt eine Novelle, die auch lang und breit diskutiert wurde und mit der man aus meiner Sicht auch eine sehr gute Regelung gefunden hat, indem man auf unterschiedliche Orte, wo diese Bäume sind, abstellt, indem man sich auch die Sorgfaltspflichten entsprechend anschaut, also wo denn welche Sorgfalt notwendig ist, und anschaut, wie die Pflichten eingehalten werden müssen. Am Schluss ist es so, dass natürlich – so wie sonst auch immer – der Geschädigte erklären muss, wieso er der Meinung ist, dass es da eine mangelnde Sorgfalt des Baumhalters gab – wie bei anderen Dingen auch.

Dementsprechend glaube ich, dass es eine gute Lösung ist, die da gefunden wurde, und dementsprechend werden wir auch zustimmen. (Beifall und Bravoruf bei den NEOS. – Abg. Krainer: Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen!)

14.47

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme ist nun Frau Bundes­ministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.