15.36

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher hier im Haus! Es ist die Galerie heute auch wieder sehr gut gefüllt. Wir freuen uns immer, wenn die Bürgerinnen und Bürger Österreichs hier bei uns im Hohen Haus sind und unserer Debatte folgen. Sie werden sehen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir haben ganz viele Themen, in denen es große Einigkeit gibt, so wie es auch hier der Fall ist, nämlich bei der sogenannten Baumhaftung. Sie sollen auch den Eindruck haben, dass wir hier gut debattieren, dass wir uns fachlich sehr gut auseinandersetzen und dass nicht nur gestritten wird, so wie das über die Medien auch immer wieder transportiert wird.

Meine Damen und Herren! Die Baumhaftung wird jetzt erstmalig mit der Schaffung eines neuen § 1319b im ABGB verwirklicht, wodurch es in Zukunft endlich Rechtssicherheit für alle Rechtsunterworfenen geben wird, das heißt einerseits für die Baumhalter, andererseits aber auch für die Bürgerinnen und Bürger, die durch Bäume geschädigt werden. Es geht hier um die Bäume in der freien Fläche, nicht um die Bäume im Wald, denn das Forstgesetz ist von dieser Regelung unberührt.

Was wollen wir? – Wir wollen Rechtssicherheit schaffen für diejenigen, die Baumhalter sind, Rechtssicherheit aber auch in den Fällen, in denen aufgrund eines umstürzenden Baumes oder auch aufgrund von herabfallenden Ästen Personen verletzt, schlimmstenfalls getötet werden oder Sachen beschädigt werden. Hier greift die Baumhalterhaftung. Das heißt, sofern die erforderlichen Sorgfaltspflichten vom Baumhalter nicht eingehalten wurden, muss er für den entstandenen Schaden haften. Was heißt erforderliche Sorgfaltspflicht, meine Damen und Herren? – Die hängt ab vom Standort des Baumes, vom Wuchs, von der Größe, von der damit verbundenen Gefahr.

Uns ist es auch wichtig, da ganz klar ein Zeichen zu setzen und zu sagen: Wir wollen nicht, dass Bäume aufgrund einer rechtlichen Unsicherheit massivst zurückgeschnitten werden, damit ja nichts passiert, sondern wir wollen diese erforderliche Sorgfaltspflicht so weit einschränken, dass sie ein zumutbares Maß hat. Da verweisen wir auch auf die Sicherheitsbestimmungen, die es für die Baumhaltung gibt.

Uns ist auch wichtig, dass wir die Beweislastumkehr einführen, so wie es im Schadenersatzrecht in Österreich gang und gäbe ist. Das heißt, sollte ein Schaden entstehen, dann muss der Geschädigte beweisen, dass der Schaden aufgrund einer mangelnden Sorgfalt des Baumhalters entstanden ist. Die Verkehrssicherungspflichten nehmen wir sehr ernst.

Frau Minister und geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Sie sehen da eine Gesetzesänderung, die absolut Sinn macht, die aus der Praxis kommt und in der Praxis dann sinnvoll wirken soll und zu der eine ganz breite, nämlich einhellige Zustimmung im Haus herrscht. Sie sehen, dass das, was wir hier im Parlament machen, für alle Bürgerinnen und Bürger sinnvoll ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.39

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hofinger. – Bitte.