15.39
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Wir diskutieren heute das Haftungsrechts-Änderungsgesetz oder – so könnte man es auch abkürzen – das Baumhaftungsgesetz. Wir schaffen damit eine Grundlage für alle Baumbesitzer, Baumhalter, die wir unbedingt brauchen.
Früher war es ja so, dass der Baumbesitzer beweisen musste, dass er so gut wie möglich alles unternommen hat, dass er einen Schaden abwenden kann. Jetzt kehrt sich das um: Nur dann, wenn grobe Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht herrscht, ist er haftbar.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt, auch für mich als Gemeindesprecher, denn in Stadtgebieten, in Gemeinden gibt es solche Bäume beziehungsweise haben wir dort genau solche Probleme. Wir lösen das jetzt und schaffen eine entsprechende Rechtsgrundlage. Es steht genau drinnen, welche Bäume betroffen sind – meistens geht es um Bäume, die auf Spielplätzen, in Parkanlagen oder entlang von Straßen sind; diese Bäume betrifft es.
Wir haben nun die Rechtsgrundlage, wie oft wir die Bäume kontrollieren müssen – meistens ist das nur einmal im Jahr oder nach einem Unwetter –, und dann ist das zu dokumentieren. Es wird dann auch unterschieden, ob man eine genaue Einzelbaumkontrolle durchführen muss, zum Beispiel in einem Park oder in Spielplatznähe, wo es wirklich darum geht, dass ein Schaden absolut abgewendet werden muss.
Es wird entkriminalisiert und auf Eigenverantwortung gesetzt. Das ist, glaube ich, auch ganz wichtig. Das heißt schlussendlich, dass, sobald ein Unglück passiert, nicht automatisch der Baumhalter rechtlich belangt werden kann.
Das ist eine Gesetzesmaterie, die wir unbedingt brauchen, die eigentlich spannend ist und die vor allem für die Gemeinden und Städte wichtig ist. Ich möchte mich bei allen, die mitgeholfen haben – bei den Ministerien, aber genauso beim Gemeindebund –, recht herzlich für die Mitarbeit bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
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