16.02

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Eigentlich geht es bei diesem Tagesordnungspunkt um eine längst überfällige Umsetzung einer EU-Richtlinie, die sich darauf bezieht, dass endlich der Zugang zum Rechtsbeistand so hergestellt wird, dass auch ein Beschuldigter seine Möglichkeiten ausspielen kann und während der Vernehmung auch einen Rechtsvertreter beiziehen kann.

Das ist momentan nicht gewährleistet. Das war nicht klar, das war zu unpräzise geregelt, vor allem in der Strafprozessordnung, aber auch in den Verwaltungsstrafgesetzen, und Österreich hat es nach langem Zaudern und Zögern – dabei sind wir eigentlich einer der Weltmeister im EU-Bereich, wenn es um die Umsetzung von EU-Richtlinien geht – nunmehr geschafft, dass eine Präzisierung bei der Umsetzung dieses Rechtsbeistandes erfolgt ist.

Darum geht es dabei eigentlich: Es geht darum, dass auch bei den Belehrungen hinsichtlich eines Verzichtes auf einen Rechtsbeistand klar und eindeutig gesagt wird, dass dieser Verzicht nur nach Belehrung entsprechend gültig sein soll.

Diese Unschärfen waren lange Zeit da. Wir haben nur eine Orientierungshilfe gehabt. Im Endeffekt haben wir irrsinnig lange gebraucht, um das umzusetzen. Es war sogar ein Vertragsverletzungsverfahren im Spiel, wie in anderen Umsetzungsverfahren von EU-Richtlinien. Das heißt, Österreich ist sehr, sehr schwach, wenn es um diese rasche Umsetzung geht.

Gleichzeitig erfolgt auch eine Umsetzung im Bereich des Jugendgerichtsgesetzes – und das war Anlass der Diskussion der Vorredner –, und ganz klar ist: Gewalt muss verhindert werden, unter allen Umständen. Es muss auch, wenn neue Anlassfälle kommen, diskutiert werden dürfen. Im Jugendbereich ist natürlich auch die Wiedereinführung des Jugendgerichtshofes zu überlegen und es ist auch klar festzuhalten, dass auch junge Menschen nicht neue Täterkarrieren starten sollen, sondern dass im Endeffekt verhindert werden soll, dass Täter zukünftig auch noch verstärkt tätig werden.

Nun, wenn wir schon über EU-Richtlinien sprechen, darf ich auch die Verbandsklagenrichtlinie ansprechen, und da muss ich sagen: Da ist Österreich eigentlich Letzter bei der Umsetzung dieser sogenannten Sammelklagen. Warum wollen wir das eigentlich nicht in Österreich? Warum will das die ÖVP nicht, dass jetzt endlich die Verbandsklagenrichtlinie, die seit Dezember 2022 umgesetzt werden soll – die Frau Bundesministerin nickt –, umgesetzt wird?

Wir haben jetzt seit November letzten Jahres auch ein Vertragsverletzungsverfahren laufen, und ich sage Ihnen offen und ehrlich: Wenn wir da nichts machen, kriegen wir Strafen. Wenn das heuer in dieser Legislaturperiode nicht gelingt, werden die Strafen folgen, und vielleicht in Millionenhöhe. Die Frau Bundesministerin nickt wieder.

Ich denke mir: Woran scheitert es? Scheitert es daran, dass im Endeffekt die Zahl entscheidend ist – 50, fünf, zehn Personen, die diese Sammelklagen machen wollen –, oder scheitert das an anderen Gegebenheiten? Ich denke mir: Daran kann es eigentlich nicht scheitern, denn wir sehen es beim VW-Dieselskandal oder bei anderen: Wir müssen einen fairen Wettbewerb herstellen. Deshalb sage ich auch eindeutig: Auch da müssen wir Schritte setzen. Die Verbandsklagenrichtlinie gehört in nationales Recht umgesetzt, und ich würde Sie bitten, auch diese Umsetzung – so wie die heute – vorzunehmen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.