20.21

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Es ist schon viel Richtiges über Kinder und Jugendliche gesagt worden, die – wie es so unsexy heißt – fremduntergebracht sind. Da soll man aber nicht übersehen: Ein Teil wächst bei Pflegeeltern auf – ich kann mich besonders als Krisenpflegevater diesem Dank an all jene, die Kinder von der Krisenpflege in die Pflege übernehmen und sich dieser Aufgabe widmen, natürlich nur anschließen –, aber mehr als die Hälfte der Kinder wächst eben nicht bei Pflegeeltern, sondern in Wohngemeinschaften auf.

Gerade da stellt sich ein Problem natürlich noch viel heftiger dar, als es bei Pflegeeltern ist, aber es ist nichtsdestotrotz bedauerlich, dass die Situation von Kindern bei Pflegeeltern im Abänderungsantrag – wir beschließen diesen Antrag ja in einer abgeänderten Form – eigentlich überhaupt nicht berücksichtigt wird. – Sei’s drum, wir werden diesem Antrag, es ist schon gesagt worden, zustimmen.

Die Frage ist aber: Warum müssen wir diesen Antrag eigentlich beschließen? – Vor viereinhalb Jahren hat diese Bundesregierung ein Regierungsprogramm präsentiert, in dem eines steht: die Weiterführung der Betreuung von Kindern über das 18. Lebensjahr hinaus. Das heißt, es ist eigentlich vor viereinhalb Jahren etwas gesagt worden, und jetzt – circa fünf Monate vor einer Wahl – sagen wir plötzlich: Schauen wir uns die Situation einmal an!

Dass wir jetzt sagen müssen: Schauen wir uns die Situation einmal an!, ist eigentlich ein klarer Nachweis dafür, dass Frau Bundesministerin Raab ihrer Verpflichtung gemäß dieser mehrfach angesprochenen 15a-Vereinbarung nicht nachgekommen ist, weil genau das nämlich in der 15a-Vereinbarung ganz klar festgelegt wäre: Der Bund verpflichtet sich, hinsichtlich Kinderschutzforschung, hinsichtlich statistischer Erhebung, hinsichtlich Qualitätsentwicklung weiterhin seine Aufgaben wahrzunehmen. Wenn also immer so getan wird, als sei da alles verländert worden und als habe der Bund überhaupt nichts mehr zu tun, stimmt das schlicht und ergreifend nicht. Es ist in der 15a-Vereinbarung ganz klar festgelegt.

Die Frau Bundesminister hat das auch in mehreren Anfragebeantwortungen gesagt. Was hat sie in diesem Bereich getan? – Nichts, keine einzige Gesprächsrunde mit den Ländern über die Weiterentwicklung, keine einzige Festlegung im Bereich der Kinderschutzforschung, zum Beispiel für Kinder und Jugendliche über das 18. Lebensjahr hinaus. Es hätte viele Handlungsmöglichkeiten gegeben – und es ist schon wichtig, die Situation für diese Kinder und Jugendlichen zu verbessern –, wenn man das eigene Regierungsprogramm wirklich ernst genommen hätte, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber sei’s drum! Ich glaube, dass das sehr rasch gehen kann. Ehrlich gesagt: Um zu erheben, welche Rahmenbedingungen wir haben, braucht es neun Telefonate mit den neun Leitern und Leiterinnen der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in den Ländern. Das ist ganz rasch erledigt, ich gehe also davon aus, dass wir – hoffentlich – in einer der nächsten Sitzungen schon einen Bericht darüber vorliegen haben werden.

Warum man da eine große Wissenschaft daraus macht, weiß ich nicht. Man kennt die Problemlagen und man kennt auch Vorbilder. Es gibt in Deutschland das Jugendförderungsgesetz, das gerade diese Betreuung sicherstellt, mit Einheiten, in denen Kinder aus der Wohngemeinschaft dann in einem Verbund noch über einige Jahre weiterbetreut werden. Es gibt zahlreiche Initiativen in diesem Bereich.

Es braucht einfach gesetzlich geregelte Übergangsleistungen, und das kann der Bund – 15a-Vereinbarung hin oder her – machen. Er soll es tun, und vielleicht schaffen wir das noch gemeinsam, meine sehr verehrten Damen und Herren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.25

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.