21.15

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die psychische Gesundheit ist ein wichtiger Bestandteil eines erfüllten und gesunden Lebens.

Laut dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie erkranken jährlich mindestens 23 Prozent der Bevölkerung an einer psychischen Störung, wobei nur 14 Prozent im aktuellen Versorgungssystem erfasst sind. 7 Prozent könnten für psychotherapeutische Behandlungen motiviert werden, daher brauchen wir bestens ausgebildete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Die Novelle des Psychotherapiegesetzes bringt wichtige Neuerungen. Ab 2026 wird es erstmals möglich sein, an öffentlichen Universitäten zur Psychotherapeutin beziehungsweise zum Psychotherapeuten ausgebildet zu werden. Diese Gesetzesänderung bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Die Ausbildung wird akademisiert und damit für alle zugänglich gemacht. Das bedeutet, dass eine formale Ausbildung geschaffen wird, die den Anforderungen und der Verantwortung dieses wichtigen Gesundheitsberufes gerecht wird.

Konkret sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung eines zweijährigen Masterstudiums an öffentlichen Universitäten vor. Um sich für das Masterstudium zu qualifizieren, ist ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium unterschiedlicher Gesundheits- und Sozialberufe erforderlich. Zukünftig ist auch ein eigenes Bachelorstudium im Bereich Psychotherapie vorgesehen.

Mit dieser umfassenden Novelle schaffen wir einen breiten und kostengünstigen Zugang zu diesem wichtigen Beruf im Sinne einer optimalen psychosozialen Versorgung der Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP.)

Menschen mit mentalen Problemen und Krankheiten sollen bestmögliche Unterstützung und Zugang zu einer angemessenen Behandlung erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.