21.18

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Abgeordneter Shetty hat in seiner Rede behauptet, die Patientinnen und Patienten zahlen doppelt, insbesondere in Fragen der Psychotherapie. – Das ist unrichtig.

Der richtige Sachverhalt lautet: Bei der 52. ASVG-Novelle 1992 wurden die Klinische Psychologie, die psychologische Diagnostik und die Psychotherapie eingeführt.

Man hat in der Sozialversicherung seit 1992 für die psychologische Diagnostik Kassenverträge eingerichtet und diese auch finanziert; sie sind nach heutiger Sprache über die E-Card verrechnet worden – damals war es ein Krankenschein. Für die Psychotherapie wurden bis heute Kostenzuschüsse geleistet.

Diese Beiträge, die da eingeführt wurden, sind von der Sozialversicherung auch für Patientinnen und Patienten ausgegeben worden.

Was man jetzt macht: Bei der Psychologie hat man das ausgeweitet, aber leider mit Kostenzuschüssen, nicht mit Kassenverträgen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Rausch. – Bitte.