18.11

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf ganz kurz einmal mit dem Bereich der Umweltförderungen und der Siedlungswasserwirtschaft anfangen. Es sind ja zwei Berichte: 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022. Wenn man sich die Summen, die von den Betreibern allein im Bereich der Abwasser­versorgung investiert wurden, anschaut, sieht man, es sind fast 1 500 Millionen Euro, also 1,5 Milliarden Euro, investiert worden. Die Fördersumme, der Förderbarwert lag bei 271 Millionen Euro, das ist auch eine gewaltige Summe. Im Bereich der Wasserversorgungsanlagen waren es für denselben Zeitraum, wenn man es zusammenrechnet, 1 151 Millionen Euro, die investiert worden sind, also gut 1 Milliarde Euro; und die Fördersumme hat 176 Millionen Euro ausgemacht. Man sieht, das sind große Beträge; und das sind wirklich sehr wertvolle Gelder.

Herr Bundesminister, danke, dass es beim Finanzausgleich gelungen ist – es ist schon angesprochen worden –, dass man eine jährliche Erhöhung auf 100 Mil­lionen Euro hat. Vor allem kann man aber auch mit der Sondertranche für die Jahre 2025, 2026, mit diesen 100 Millionen Euro, in Wirklichkeit einen großen Rückstand abbauen.

Es sind einfach auch die Kosten gestiegen. Mit der höheren Summe an Förderungen kann man auch da etwas abdecken, was für die Betreiber der Anlagen sehr wichtig ist.

Wenn man sich den Bericht anschaut, sieht man, dass bei den Projekten im Bereich Kanal rund ein Drittel in Richtung Sanierung geht, im Bereich Wasser­leitung gehen schon fast 40 Prozent Richtung Sanierung. Das hängt natürlich auch mit dem Alter zusammen. Insgesamt sind diese Förderungen für die Betreiber – das sind in erster Linie die Kommunen, also Gemeinden und Städte, und Genossenschaften – wertvolle Gelder, und natürlich hat das einen Einfluss auf die Tarifgestaltung, denn wenn es keine Förderungen gäbe, müssten ja die Infrastrukturkosten allein von den Nutzern entsprechend gezahlt werden – das würde einen wesentlichen Unterschied machen.

An dieser Stelle richte ich ein herzliches Danke nicht nur an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium für den Bericht, sondern auch an jene der Kommunalkredit für die ganze Abwicklung. Es ist sehr viel Arbeit dahinter, einer­seits bei der Kommunalkredit, wo es tatsächlich um die Abwicklung geht, andererseits natürlich auch bei den Gemeinden, Städten, den Betreibern und natürlich den Projektanten, denn ohne Projektanten gibt es solche Projekte nicht. Es hängt da also relativ viel zusammen, und das muss Hand in Hand gehen. Danke für die Arbeit, die da dahintersteht.

Auch ein Satz dazu – Franz Hörl, mein Vorredner, hat es angesprochen –, da in unserer Gemeinde im ersten Quartal ein Projekt der WLV, der Wildbach- und Lawinenverbauung, mit rund 200 000 Euro abgewickelt worden ist: Auch das ist in Wirklichkeit für die Bevölkerung und die Kommunen eine sehr, sehr wertvolle Arbeit. Auch da gilt: Danke für die gute Arbeit, die da in den Regionen geleistet wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Litschauer und Schwarz.)

Es ist schon klar festgehalten worden, dass Trinkwasser grundsätzlich nichts kostet, also gratis ist. Das, was zu zahlen ist, sind Infrastrukturkosten in zwei­facher Hinsicht: Das eine sind ganz klar die Leitungskosten, also womit man das Leitungsnetz betreibt. Das ist beim Trinkwasser oder beim Kanal nicht anders als – von mir aus – beim Stromnetz. Und natürlich ist es schon auch so, dass jemand dort, wo der Brunnen ist oder die Quellen sind, Auflagen einzuhalten hat. Denken wir an Quellschutzgebiete. Als praktizierender Bauer oder als Grund­eigentümer, der das auch bewirtschaftet – und die Bewirtschaftung ist die wichtigste Voraussetzung, dass nichts Falsches ins Grundwasser geht – hat man entsprechende Auflagen, und Aufwendungen dafür sind abzudecken.

Wenn man über die Kanalgebühr oder vielleicht über die Wassergebühr disku­tiert, sollten wir halt einmal vergleichen: Was kostet denn ein Packerl Zigaretten und was kosten 1 000 Liter Wasser, oder was bezahlt man für 1 000 Liter, also 1 Kubikmeter, Abwasser? Oder vergleichen wir von mir aus statt mit einem Packerl Zigaretten mit 1 Liter Bier! Dann wissen wir, dass das alles sehr, sehr bescheiden ist. Da diskutieren wir aber natürlich gleich darüber, dass das nichts kosten darf, weil das ja kein Genussmittel ist – wenn ich das so salopp sagen darf.

Auch viele Kleinkläranlagen werden von privaten Hausbesitzern betrieben, und auch das macht gewaltig viel Arbeit, das sollte man nicht unterschätzen. Wer eine eigene Wasserversorgungsanlage hat, weiß, die kostet auch relativ viel Geld.

Da sind mir schon ein paar Bemerkungen, Frau Kollegin Herr, zu Ihrer Rede erlaubt, zum einen, was das Urteil betrifft, das scheinbare Urteil (Abg. Herr: Was heißt „scheinbare“?): Da ist es eigentlich nur darum gegangen, ob die Wasser­versorgungsbetreiber, die Anlagenbetreiber und die Kommunen in der Gestaltung mitreden dürfen. – Ja, das dürfen sie. (Abg. Herr: Sicher!) Das ist sozusagen dabei rausgekommen, hat aber mit dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat überhaupt nichts zu tun, den gibt es schon seit ewigen Zeiten. Solange ich politisch aktiv bin, gibt es diesen Grenzwert.

Vielleicht muss man sich das genau anschauen. Ich empfehle nur, Fachlektüre zu lesen oder sich mit Leuten zu beschäftigen, die dort schon lange daheim sind: Bei Lysimeterproben zum Beispiel von Hausbrunnen sind dort, wo eine „luckerte“ – unter Anführungszeichen –, eine undichte Senkgrube war, die Nitratwerte am höchsten – alles im privaten Bereich zum Beispiel. Ich bitte also, da ein bisschen sorgsam umzugehen. (Abg. Herr: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?)

Zur Entnahme von Wasser nur noch Folgendes: Wenn ich aus dem Grundwasser Wasser entnehme, brauche ich eine wasserrechtliche Bewilligung. Ganz ehrlich gesagt: Warum soll ich mir für mein Wasser daheim – Sie können gerne einmal bei mir vorbeikommen, Frau Kollegin, und sich das mit der Trinkwasser­versor­gung anschauen – einen Zähler einbauen? – Das rinnt von der Quelle, wobei der Nachbar dankenswerterweise – das sage ich auch dazu – duldet, dass ich auf seinem Grund das Wasser entnehmen darf, in einen Zwischenbehälter. Alles, was wir im Haus nicht verbrauchen, rinnt sozusagen gleich wieder hinaus und geht wieder ins Grundwasser. Das ist eine ganz normale Geschichte, also da brauche ich wirklich keinen Zähler. Bei Wasserversorgungsanlagen ist man da in Wirklichkeit sehr dahinter.

Die Landwirtschaft macht sehr, sehr viel. Das ist keine Blackbox, Frau Kollegin Feichtinger. Man sollte sich anschauen, was das Umweltprogramm betrifft und was nachhaltige Bewirtschaftung in Österreich durch die bäuerlichen Familien­betriebe bedeutet, und nicht Verunsicherung betreiben. Wasser ist ein wert­volles Gut und braucht einen sorgsamen Umgang. (Beifall bei der ÖVP.)

18.17