18.58
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Österreich ist ein Land der kleinen und mittelständischen Unternehmer und damit natürlich ein Land von Familienbetrieben.
Wenn wir uns die KMU-Statistik genau anschauen, dann sehen wir, dass fast zwei Drittel der KMUs Familienbetriebe sind. Deshalb ist uns dieses Gesetz so wichtig, weil wir die Familienbetriebe bei der Betriebsübergabe unterstützen wollen.
Alle, die selbst ein Unternehmen haben – es gibt einige hier herinnen; auch wir zu Hause haben eines –, wissen ja, dass man überlegt: Okay, wie können wir den Betrieb in der Familie weitergeben? Da sind das natürlich Erleichterungen und auch Maßnahmen, die zu einer gewissen Art von Rechts- und Planungssicherheit beitragen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Wir wollen also diese Betriebsübergaben in der Familie erleichtern. Konkret wollen wir folgende Maßnahmen setzen: Einerseits sollen die Familienbetriebe und die Klein- und Mittelbetriebe bei der Unternehmensübertragung von der Finanz begleitet und noch unüberprüfte Zeiträume beleuchtet werden.
Das ist ein wesentlicher Punkt, denn das gibt wieder eine gewisse Art von Rechtssicherheit. So können sich Vater und Mutter, die ihren Betrieb an die Kinder übergeben wollen, durch die Prüfung sicher sein, dass ihr Unternehmen aus steuerlicher Hinsicht auch sicher ist. Das ist ein ganz wesentlicher Faktor.
Geprüft werden sollen vom Finanzamt auf Antrag auch die letzten drei Jahre – und das innerhalb von maximal neun Monaten, damit diese Sicherheit auch entsprechend gegeben werden kann.
Wir haben dieses Gesetz auch so geplant, dass wir es im Jahre 2028 evaluieren, weil es natürlich einmal ein erster Schritt ist. Es wird sicher noch das eine oder andere folgen. In dieser Beziehung soll es eben auch um ein paar Maßnahmen gehen, die es erleichtern sollen und die nicht mehr Zeitgemäßes betreffen. Zum Beispiel fällt die nicht mehr zeitgemäße Verpflichtung weg, bei der Gewerbeanmeldung einen Firmenbuchauszug vorlegen zu müssen.
Es ist die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes angeführt worden: Da sollen aber nicht irgendwelche Sicherheitsstandards abgeschafft werden, sondern es soll einfach Erleichterungen für die Betriebe, für die Übernehmer in der Phase der Übernahme geben, damit man einfach in diesen ersten zwei Jahren auch ein paar Erleichterungen bekommt.
Ich denke, wir haben mit diesem Maßnahmenpaket die richtige Form gefunden, dass wir einerseits Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmerinnen und Unternehmer, die übergeben, aber auch für jene, die übernehmen, schaffen, andererseits wollen wir natürlich ein paar Rechtsvorschriften als Begleitinstrumente in der Übergangsphase einsetzen – dem dient dieses Gesetz.
Unsere Ziele waren also: zum Ersten die Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich von Steuern für Unternehmen bei der Übergabe im Familienverband, zum Zweiten die Verwaltungsvereinfachung bei Betriebsübergaben im Gewerbebereich und zum Dritten die Entbürokratisierung und Kostensenkung im Bereich des Arbeitnehmerschutzgesetzes – dieses erfüllen wir. Ich ersuche Sie um Zustimmung.
Herr Kollege Christoph Matznetter, als Unternehmervertreter – ich weiß, du bist natürlich auch ein Volksvertreter –, es wäre eine große Freude, wenn auch die SPÖ diesem Gesetz zustimmen könnte. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: Ich hab’ ja Martin Kocher einmal gefragt, ob er einen All-in-Vertrag mit ihm gemacht hat!)
19.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.