19.32

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Beste kommt bekanntlich zum Schluss. Deswegen darf ich die Rede meines Kollegen Loacker fortführen. Wir möchten gerne einen positiven Beitrag zur Entlastung der Unternehmerinnen und Unternehmer liefern.

Bekanntlich hat ja Wirtschaftskammerpräsident Mahrer angekündigt, er würde gerne die Kammerumlage 2 ein Stück weit reduzieren – 35 Millionen Euro waren damals das, was kommuniziert worden ist. Die Kammerumlage 2 ist ja 1979 ursprünglich nur temporär eingeführt worden, mit dem Ausblick, dass das bald wieder ein Ende hat.

Wir denken, dass nach 44 Jahren das Ende schon zur rechten Zeit kommen würde. Es geht um insgesamt 433 Millionen Euro, die aus unserer Sicht den Unternehmerinnen und Unternehmern heute völlig zu Unrecht abgeknöpft werden, weil es eben nicht mehr zeitlich befristet ist.

Daher darf ich jetzt den Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entlastungsversprechen einfach umsetzen: Abschaffung der Kammerumlage 2“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, bis 1. September 2024 eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der die Kammerumlage 2 abgeschafft wird, womit die Lohnnebenkosten gesenkt und Unternehmer und Unternehmerinnen nachhaltig entlastet werden.“

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(Beifall bei den NEOS.)

Herr Bundesminister Kocher, helfen Sie doch den Unternehmerinnen und Unternehmern, senken Sie die Lohnnebenkosten! Die Kammer hat alleine nicht die Kraft, diese Abschaffung durchzuführen. Es braucht den Herrn Bundes­minister und dieses Parlament, damit wir diesen Schritt endlich gehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

19.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entlastungsversprechen einfach umsetzen: Abschaffung der Kammerumlage 2

eingebracht im Zuge der Debatte in der 262. Sitzung des Nationalrats über Grace-Period – Gesetz (2543 d.B.) – TOP 9

Viele Expert:innen verweisen darauf, dass die Abgaben auf Löhne und Gehälter in Österreich zu hoch sind. Aktuell lastet die Finanzierung der Wirtschaftskammer in Form der Kammerumlage 2 zu großen Teilen auf den Schultern der Arbeitneh­mer:innen. Es ist weder logisch noch fair, dass die Leistung der Arbeitnehmer:innen die Basis für die Wirtschaftskammerfinanzierung bildet. Die Abschaffung der Kammerumlage 2 bewirkt eine nachhaltige Entlastung der österreichischen Unternehmen in Höhe von mehreren hunderten Millionen jedes Jahr, laut WKO-Voranschlag 433 Mio. EUR allein im Jahr 2024. Dies wäre ein machbarer, erster Schritt, um in Richtung einer Senkung der Lohnnebenkosten um jährlich 0,5 Prozentpunkte zu kommen. Den Ausfall der Einnahmen soll die Wirtschaftskammern, die über Rücklagen in Höhe von 2 Milliarden Euro verfügen, dazu motivieren, durch umfassende Reformen effizientere Strukturen aufzubauen und den verschwende­rischen Lebensstil der Kammerfunktionäre endlich zu beenden.

Die Kammerumlage 2 wurde 1979 als vorübergehende Unterstützungsmaßnahme für bedürftige Kleinstunternehmer:innen eingeführt. Mittlerweile sind es selbst die Kleinstunternehmen, die hauptsächlich unter den Auswirkungen der Kammerumlage 2 leiden. Ursprünglich war die Einhebung auf einen begrenzten Zeitraum ausgelegt, jedoch auch 44 Jahre später existiert sie noch immer und die Geldspeicher der Wirtschaftskammer aus der Kammerumlage 2 füllen sich jährlich reichlich. Die Höhe variiert, aufgrund der Tatsache, dass die Kammerumlage 2 sich aus einem Bundes­kammer-Anteil von derzeit 0,14 % sowie unterschiedlich festgelegten Anteilen der Landeskammern zusammengesetzt ist. Insgesamt betragen die Sätze für die Kammerumlage 2 von 0,34 % in Oberösterreich bis 0,42 % im Burgenland. Die jährlich steigenden Löhne der Arbeitnehmer:innen:innen führen auch zu jährlich steigenden Einnahmen für die Wirtschaftskammer.

Die Wirtschaftskammern nehmen den heimischen Betrieben damit jedes Jahr hunderte Millionen inflationsangepasst weg. Laut WKO-Rechnungsabschlüssen waren es im Jahr 2022 immerhin 410 Mio. Euro, bei Gesamteinnahmen von 1,28 Mrd. Euro. Konservative Prognosen der Wirtschaftskammern gehen davon aus, dass die Belastung durch die Kammerumlage 2 im Jahr 2024 auf 433 Mio. Euro steigen wird. Die Wirtschaftskammern hätten 2024 somit ohne Einnahmen aus der Kammerumlage 2 rund 880 Mio. Euro an Gesamteinnahmen. Nicht zu vernachläs­sigen ist die unglaubliche Summe von rund 2 Milliarden Euro an Rücklagen. Dieses Vermögen reicht aus, um die dadurch entstehenden Ausfälle mittelfristig abzufedern.

Wirtschaftskammer-Präsident Mahrer fordert immer wieder eine Entlastung durch die Senkung der Lohnnebenkosten, hat jedoch im Jahr 2022 lediglich eine Mini-Entlastung von 35 Mio. Euro geschafft. Eine Abschaffung der Kammerumlage 2 würde für Unternehmen in Österreich immerhin eine jährliche Entlastung bei den der Lohnnebenkosten von bis zu 0,42 Prozentpunkten bedeuten. Gleichzeitig sollen die Wirtschaftskammern dies als Anlass für eine umfassende Strukturreform nutzen, um endlich effizientere und damit sparsamere Strukturen zu implementieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, bis 1. September 2024 eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der die Kammerumlage 2 abgeschafft wird, womit die Lohnnebenkosten gesenkt und Unternehmer und Unternehmerinnen nachhaltig entlastet werden.“

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