12.14

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal und auch ein herzliches Grüß Gott an alle Besucherinnen und Besucher, die hier dieser Debatte zuhören, und an alle, die daheim vor den Fernsehge­räten sitzen! Meine Damen und Herren, der Rechnungshof ist ein ganz wichtiges Instrument, ein Institut, das die Budgets überprüft, inwieweit sie wirklich sparsam, zielgerichtet und zweckmäßig eingesetzt werden; sei es auf Bundes­ebene, sei es auf Länderebene, aber auch auf Gemeindeebene.

Österreich, meine Damen und Herren, ist ein sehr starkes Wirtschaftsland, und damit wir unsere Wirtschaft auch sehr stark weiterentwickeln und aus­bauen können, brauchen wir natürlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bestens ausgebildet sind, die aber in ihrer Entwicklung arbeitstechnisch auch eine Weiterentwicklung durch eine Zusatzausbildung oder durch Weiter­bildung anstreben. Und genau hier setzt das Instrument der Bildungska­renz, aber auch der Bildungsteilzeit an. Die Bildungskarenz ist ja vor gut zehn Jahren eingerichtet worden, genau mit der Intention, dass wir den Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich eine bestimmte Zeit zu nehmen – maximal ein Jahr, wenn es die Bildungskarenz ist – oder zumindest in Bildungsteilzeit zu gehen, um eine qualifizierte zusätzliche Ausbildung zu machen oder auch eine qualifizierte Weiterbildung zu machen.

Genau das, meine Damen und Herren, hat sich der Rechnungshof im vorliegen­den Bericht genauer angeschaut, und zwar für die vier Jahre von 2019 bis 2022.

Was hat der Rechnungshof in seinem Bericht festgestellt, meine Damen und Her­ren? – Vorerst möchte ich sagen, es freut mich sehr, dass alle Fraktionen hier vom Rednerpult aus die Bildungskarenz als etwas sehr Positives hervorge­hoben haben. Wir bekennen uns zu dieser Bildungskarenz und zur Bil­dungsteilzeit, aber wie jedes Instrument braucht auch sie nach einem bestimm­ten Zeitraum natürlich eine Evaluierung, eine Überprüfung, und dann natürlich auch eine Weiterentwicklung.

Was hat die Prüfung durch den Rechnungshof nun ergeben, meine Damen und Herren? – Zum einen zeigt der Rechnungshofbericht auf, dass im Jahr 2021 etwa 14 000 Personen, finanziert in Summe mit etwa 300 Millionen Euro, diese Weiterbildung genossen haben – genossen im Sinne von: wirklich auch eine Weiterbildung betrieben haben. Aber er zeigt auch auf, dass sowohl inhaltlich relativ geringe Voraussetzungen zu erfüllen waren, an­dererseits aber auch von der Zulassung her eine sehr große Freiheit für die Wahl der Bildungsangebote bestanden hat. Zudem hat der Rechnungshofbericht auch aufgezeigt, dass der Erfolgsnachweis ein relativ geringer war. Das wurde zum Teil auch nicht überprüft; lediglich dann, wenn man ein Studium absolviert hat, mussten natürlich die Erfolgsnachweise erbracht werden.

Der Bericht zeigt auch auf, dass zunehmend viele Frauen in die Bildungskarenz gegangen sind und dass etwa die Hälfte dieser Frauen das im Anschluss an die Elternkarenz getan haben. Das gilt es sicherlich sich genauer anzuschauen, weil es ja nicht Intention der Bildungskarenz ist, damit eine Elternkarenz zu verlängern. Ich will den Frauen nicht absprechen, dass sie wirklich eine Wei­terbildungsmaßnahme gebraucht und gesucht haben, auch im Sinne einer Orientierung, aber um die Gelder wirklich zweckgerichtet einzusetzen, müssen wir da sicher nachschärfen.

Ich kann auch nicht verstehen, dass etwa ein Viertel aller Bezieher des Bildungskarenzgeldes anschließend an die Bildungskarenz nicht mehr in Beschäftigung waren. Das ist ja wider die Intention der Bildungskarenz.

Die Empfehlungen sind ausgesprochen: Der Zugang sollte strenger geregelt werden. Das AMS sollte wirklich auch eine Besprechung ansetzen, bevor man eine Bildungskarenz in Anspruch nimmt. Sie sollte auch wirklich die Erwerbsmöglichkeit verbessern. Es sollte auch ein Anreiz für Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, die ein geringeres Einkommen haben, geschaffen werden, damit auch diese die Bildungskarenz stärker in Anspruch neh­men. Und es sollte auch der Erfolgsnachweis einerseits erbracht werden, an­dererseits natürlich auch stärker kontrolliert werden.

Summa summarum: Die Bildungskarenz ist wirklich eine sehr gute Ein­richtung. Wir werden als Wirtschaftsstandort dann weiter wettbewerbsfähig sein, wenn unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch gewillt sind, sich weiterzubilden, sich weiterzuqualifizieren. In diesem Sinne ist das sicher ein Instrument, das gemeinsam mit Arbeitnehmern und Arbeit­gebern vorangetrieben wird, und wir hier in diesem Haus werden uns den not­wendigen Reformen stellen und diese auch beschließen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.19

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte.