Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger‚ MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend „Europas Zukunft sichern: Mehr Europa und Wohlstand statt Öxit“ (18655/J)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 18655/J. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich habe mir gedacht, wir unterbrechen, bis der Minister da ist! – Abg. Belakowitsch: Da ist eh schon die Staatssekretärin!)
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Die Europäische Union (EU) ist für Österreich ein unverzichtbarer Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs und des gesellschaftlichen Wohlstands. Mit einem Binnenmarkt von über 450 Millionen Verbraucher:innen bietet die EU österreichischen Unternehmen die Möglichkeit, ohne Zollschranken und mit vereinfachten Handelsbedingungen zu operieren. Dieser freie Waren- und Dienstleistungsverkehr ist ein wesentlicher Treiber für Handel, Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Insbesondere für eine exportorientierte Volkswirtschaft wie Österreich, die einen bedeutenden Teil ihrer Waren und Dienstleistungen in EU-Länder exportiert, ist die Mitgliedschaft in der EU ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich wird durch die politische und wirtschaftliche Stabilität der EU weiter gesteigert, was internationale Investoren anzieht und somit zusätzliche Investitionen ins Land bringt. Darüber hinaus erleichtert die Freizügigkeit innerhalb der EU den Bürgerinnen und Bürgern das Arbeiten und Leben in anderen Mitgliedstaaten, was den Austausch von Fachkräften fördert und dazu beiträgt, den Fachkräftemangel in Österreich zu mildern. Vielfach wird kritisiert, dass Österreich "Nettozahler" sei, also mehr Geld einzahlt, als es von der EU zurück bekommt. Ein Blick auf Kosten und Nutzen zeigt, dass die Mitgliedschaft zur EU geradezu ein Schnäppchen ist: die EU-Mitgliedschaft kostet jede Bürgerin und jeden Bürger nur 114 Euro pro Jahr, während sie uns durchschnittlich 33 mal so hohe Vorteile bringt:

Ein Ausstieg aus der EU gefährdet zahlreiche Arbeitsplätze, weil die Mitgliedschaft in der Europäischen Union einen freien Zugang zum Binnenmarkt gewährleistet, was den Handel und die Investitionen zwischen den Mitgliedsstaaten erleichtert. Ein Öxit würde Exporte in EU-Mitgliedsstaaten bürokratischer und wesentlich teurer machen, wodurch folglich unsere Produkte international weniger attraktiv werden und zur Streichungen von Arbeitsplätzen führt. Ein Ausstieg Österreichs aus der EU gefährdet also 693.000 Arbeitsplätze!

Österreich profitiert auch von EU-Strukturfonds und Fördermitteln, die in wichtige Bereiche wie Infrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie regionale Entwicklungsprojekte investiert werden. Diese Mittel sind essenziell, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die wirtschaftliche Integration und Kooperation innerhalb der EU führen zu einer effizienteren Ressourcenallokation, Produktivitätssteigerung und letztendlich zu einem Anstieg des allgemeinen Wohlstands.
Die kontinuierliche Steigerung des Bruttoinlandsprodukts der EU-Mitgliedstaaten, die im Jahr 2023 rund 16,97 Billionen Euro erreichte, verdeutlicht die ökonomische Kraft und den Erfolg, den die europäische Integration und die Schaffung von Zollunion, Binnenmarkt, Schengenraum sowie der gemeinsamen Währung mit sich brachten. Österreich, als kleine und offene Volkswirtschaft, erweist sich seit Jahrzehnten als zentraler Knotenpunkt im Europäischen Wirtschaftsraum und zieht daraus erheblichen Nutzen. Die Exportquote Österreichs, die im Jahr 2023 bei etwa 59 Prozent des Bruttoinlandsprodukts lag, unterstreicht die Bedeutung der europäischen Märkte für die österreichische Wirtschaft.
Es ist unbestreitbar, dass die Zollunion, der Binnenmarkt und der Schengenraum für Österreich eine Ära der Prosperität einläuteten. Die Ergebnisse der WIFO-Studie "Die Handelseffekte der österreichischen EU-Mitgliedschaft 25 Jahre nach der Volksabstimmung“ aus dem Jahr 2019 zeigen dies auf eindrucksvolle Weise. Ein Anstieg des österreichischen Außenhandels mit den EU-Mitgliedsländern um etwa 46 Prozent seit dem EU-Beitritt im Jahr 1995 (bis 2014), ein reales BIP, das im Jahr 2014 um ca. 16 Prozent höher lag als in einem hypothetischen Szenario ohne EU-Mitgliedschaft, und ein Beschäftigungszuwachs von rund 13 Prozent (bis 2014) infolge der EU-Integration sind klare Indikatoren für die Vorteilhaftigkeit der EU-Mitgliedschaft Österreichs. Zudem wurde durch den Wegfall der Zölle auf Importe die Inflation niedriger gehalten, als es ohne EU-Mitgliedschaft der Fall gewesen wäre.
Angesichts der von verschiedenen FPÖ-Politikern geäußerten Andeutungen eines potenziellen Öxit muss hervorgehoben werden, dass die aufgeführten wirtschaftlichen Vorteile bei einem Austritt aus der EU nicht aufrechterhalten werden könnten. Die Aussicht auf einen Öxit birgt das Risiko, die erfolgreichen und notwendigen ökonomischen Verflechtungen zu gefährden.
Des Weiteren sind Direktinvestitionen für die ökonomischen Verflechtungen von entscheidender Bedeutung. Die IHS-Studie aus dem Jahr 2022 bestätigt, dass die ökonomische Integration der beteiligten Länder förderlich für Direktinvestitionen ist. Mit realen Wertschöpfungseffekten von durchschnittlich 28,8 Prozent des BIP pro Jahr und Beschäftigungseffekten von durchschnittlich fast einer Million Vollzeitäquivalenten pro Jahr spielen Unternehmen mit internationaler Beteiligung eine tragende Rolle für die österreichische Wirtschaft. Ein großer Teil dieser Investitionen stammt aus EU-Mitgliedsländern, was die Bedeutung des europäischen Binnenmarkts für den Standort Österreich untermauert.
37 Jahre ÖVP Wirtschaftsminister mit schweren Folgen
Österreichs Wirtschaftspolitik ist in den letzten Jahren im internationalen Vergleich abgerutscht und steht vor bedeutenden Herausforderungen. Trotz 37-jähriger Führung des Wirtschaftsministeriums durch die ÖVP gibt es von der ÖVP selbst laute Kritik an der Umsetzung von EU-Richtlinien und einer als übermäßig wahrgenommenen Bürokratie. Länder wie Dänemark, die Niederlande, Irland und Schweden zeigen, dass durch eine proaktive Politik Wirtschaftswachstum und eine Verbesserung des Standorts erreicht werden können. Es sollte weniger darum gehen, mit dem Finger auf andere zu zeigen, sondern selbst anzupacken. Es ist wichtig, dass Österreich die EU-Richtlinien nicht nur umsetzt, sondern auch die eigenen Hausaufgaben angeht. Das bedeutet: Budget sanieren, Steuern senken, Investitionen ankurbeln.

Es ist widersprüchlich, wenn Teile der österreichischen Bundesregierung immer wieder die Bürokratie auf Europäischer Ebene kritisieren und gleichzeitig Handelsabkommen blockieren, die österreichischen Betrieben den Export erleichtern würden (z.B. bei EU/Mercosur-Freihandelsabkommen), die neun Bauordnungen gegen Harmonisierungsbestrebungen der EU-Kommission (Gigabit-Infrastruktur-VO) verteidigt werden und dem Binnenmarkt aktiv geschadet wird, indem EU-Recht schlecht oder gar nicht umgesetzt wird. Zahlreiche Berichte der EU-Kommission belegen, dass Österreich kein Musterschüler bei der Umsetzung von EU-Recht ist: derzeit sind 57 Vertragsverletzungsverfahren offen und laut Binnenmarktbericht der EU-Kommission belegt Österreich hinsichtlich fehlerhafter Umsetzung von EU-Recht Platz 8. Dort, wo Verbesserungen aufgezeigt werden, um den Binnenmarkt zu vertiefen, wird allzu oft blockiert.
Laut letztem Bericht der Single Market Enforcement Taskforce wäre mehr Binnenmarkt möglich: beispielsweise reglementiert Österreich Berufe unnötig streng und damit liegen wir EU-weit auf dem fünften Platz bei der Zahl an Deregulierungsvorschlägen durch die EU-Kommission (Vorschläge bei 42 Berufen). Die Funktionsweise des Binnenmarkts ist auch dort beeinträchtigt, wo EU-Regeln überschießend national umgesetzt werden (Goldplating). Obwohl ebendies breit kritisiert wird, wurde auch in dieser Legislaturperiode zulasten von Unternehmen über das Ziel hinausgeschossen. Mit dem Investitionskontrollgesetz hat man zwar eine EU-Verordnung umgesetzt, aber diese dann aus populistischen Gründen übererfüllt. Ein Ausverkauf Österreichs an China wurde im Jahr 2020 an die Wand gemalt und ein ineffizientes System eingeführt, welches Investitionen in Österreich schwerer und damit unattraktiver gemacht hat. Zwei Drittel der überprüften Investitionen stammen aus den USA und UK, hingegen nur 9% aus nicht demokratischen Staaten.
Endlich mehr Europa, mehr Binnenmarkt wagen!
Europa muss sich daher um die großen Zukunftsthemen kümmern, statt sich im Kleinen zu verzetteln. NEOS streben eine Vertiefung der europäischen Integration an, um Europa als starken globalen Akteur neben den USA und China zu positionieren. Eine 5. Grundfreiheit „Bildungsfreizügigkeit“ soll Europa zu einem wirklichen Bildungskontinent machen und den Arbeitsmarkt zusammenwachsen lassen. Es braucht endlich weniger Bürokratie: Wir wollen auf EU-Ebene den Hebel umlegen, um Unternehmen zu entlasten. Künftige EU-Regeln sollen ein Ablaufdatum bekommen und verpflichtend mit besonderem Fokus auf KMU evaluiert werden. Zu oft werden Innovationen in der EU konsumiert oder reguliert, zu selten produziert. Deshalb muss man Forschung und Entwicklung ins Zentrum rücken und eine Zukunftsquote im EU-Budget einführen. Die Förderung von F&E ist zentral, um im globalen Wettbewerb mit Playern wie China und USA mitzuhalten. 25 Prozent des EU-Budgets sollen für zukunftsgerichtete Bereiche ausgegeben werden. Schließlich brauchen wir mehr Binnenmarkt bei Energie und Kapitalmarkt für billigere Energie und mehr Investitionen in Europa.
Abschließend dürfen wir den wohl bedeutendsten Punkt in dieser Diskussion nicht übersehen: Den Frieden. Die wirtschaftlichen Verflechtungen innerhalb Europas haben maßgeblich dazu beigetragen, kriegerische Konflikte zwischen den europäischen Staaten zu beenden. Heute ist ein Krieg zwischen historischen Rivalen wie Deutschland und Frankreich unvorstellbar. Dies allein schon ist ein gewichtiger Grund, die europäische Integration nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern sie auch sinnvoll und zielgerichtet weiterzuentwickeln. Angesichts dieser Faktenlage liegt es im Interesse Österreichs und seiner Bürgerinnen und Bürger, die bestehenden europäischen Strukturen zu stärken und gegen Tendenzen, die auf einen Rückzug aus der EU abzielen, entschieden Position zu beziehen.
Quellen:
https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-3739/s_2019_EU_handelseffekte_61796.pdf
https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/6273/7/ihs-report-2022-schnabl-et-al-internationalen-direktinvestitionen-oesterreich.pdf
https://www.wko.at/statistik/eu/europa-exportquoten.pdf
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tec00001/bookmark/table?lang=de&bookmarkId=54232279-e259-4364-be44-99710a125272
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Dringliche Anfrage
Fragen zu positiven wirtschaftspolitischen Effekten der europäischen Integration: Bitte um Nennung der Ihnen diesbezüglich vorliegenden neuesten Zahlen.
1. In welcher Form sammelt das BMAW im Sinne einer umfassenden Standortpolitik Informationen über die Vorzüge der europäischen Integration?
a. Inwiefern flossen diese Informationen in standortpolitische Kennzahlen, Strategie und Entscheidungen ein?
2. Hat das BMAW in den letzten Jahren (wirtschaftswissentschaftliche) Studien in Auftrag gegeben, die die Vorteile der europäischen Integration quantifizieren und daraus Handlungsempfehlungen ableiten? Wann ja, welche und welche Wirtschaftsforschungsunternehmen wurden damit beauftragt?
3. Inwiefern hat das BMAW im Sinne der Standortpolitik die Bürger:innen in Österreich über wissenschaftliche Fakten und Vorzüge der europäischen Integration informiert? Bitte nennen Sie Kosten und Datum der einzelnen Projekte/Kampagnen.
4. Inwiefern hat sich die Mitgliedschaft Österreichs zur EU positiv auf das Wirtschaftswachstum Österreichs ausgewirkt?
5. Welche positiven Effekte hat die europäische Integration auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich?
6. Wie schätzen Sie die Bedeutung der europäischen Forschungs- und Innovationsprogramme für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft ein?
7. Hat das BMAW Studien zu den Vorteilen einer weiteren Vertiefung des Europäischen Binnenmarkts in Auftrag gegeben, bzw. entsprechende Positionspapiere ausgearbeitet?
8. Welche Schritte setzt das BMAW zu einer weiteren Vertiefung des europäischen Binnenmarkts?
a. Welche Chancen bietet diese Österreich und der österreichischen Wirtschaft?
Fragen zu Öxit:
9. Inwiefern hat das BMAW in dieser Legislaturperiode berechnen lassen, welche Konsequenzen ein Öxit auf die österreichische Wirtschaft hätte? Bitte nennen Sie Kosten und Datum der einzelnen Projekte.
10. Inwiefern hat das BMAW in dieser Legislaturperiode berechnen lassen, wie sich die unterschiedlichen Öxit-Szenarien auf die österreichische Wirtschaft auswirken würden? Bitte nennen Sie Kosten und Datum der einzelnen Projekte.
11. Inwiefern hat das BMAW die Bürger:innen in Österreich über die Kosten und die weitreichenden Folgen eines Öxits informiert? Bitte nennen Sie Kosten und Datum der einzelnen Projekte.
12. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen würde ein Öxit für die österreichische Wirtschaft laut den Ihnen vorliegenden Zahlen haben?
13. Welche langfristigen Folgen hätte ein Öxit für die Stellung Österreichs im globalen Wettbewerb?
14. Wie würde ein Öxit die Handelsbeziehungen Österreichs mit den verbleibenden EU-Mitgliedstaaten beeinflussen?
15. Wie würde sich ein Austritt aus der EU konkret auf die derzeitige Exportquote Österreichs auswirken und welche unmittelbaren Folgen hätte dies für den österreichischen Arbeitsmarkt?
16. Wie schätzen Sie die Risiken eines Öxits für den Arbeitsmarkt und die Arbeitsplatzsicherheit insgesamt ein?
17. Wie schätzt das Ministerium die Risiken eines "Brain Drain", also des Abwanderns hochqualifizierter Arbeitskräfte, ein, sollte Österreich den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt verlieren?
18. Wie würde sich ein Öxit auf die Attraktivität Österreichs für internationale Direktinvestitionen auswirken und welche langfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen sind hierbei zu erwarten?
19. Wie bewertet das Ministerium die Auswirkungen eines EU-Austritts auf die Beschäftigungseffekte durch Unternehmen mit internationaler Beteiligung, die laut Studien einen signifikanten Anteil am österreichischen Arbeitsmarkt einnehmen?
20. Welche konkreten Szenarien hat das Arbeitsministerium für einen potenziellen Anstieg der Arbeitslosigkeit nach einem EU-Austritt entwickelt und welche Unterstützungsmaßnahmen wären für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen?
21. Kann das Ministerium darlegen, wie sich ein EU-Austritt auf die bestehenden Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten auswirken würde und welche Folgen das für grenzübergreifend tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte?
22. Inwiefern würde ein EU-Austritt die Fortführung von EU-geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekten in Österreich beeinträchtigen und welche Auswirkungen hätte dies auf die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs?
23. Welche Maßnahmen wären notwendig, um die von einem EU-Austritt betroffenen Industrie- und Wirtschaftssektoren zu stabilisieren, und wie hoch wird der finanzielle Aufwand für diese Stützungsmaßnahmen geschätzt?
Fragen zu Schengenblockade:
24. Wie hoch ist die Anzahl und Summe der österreichischen Direktinvestitionen in Bulgarien und Rumänien seit 2010? (Bitte um Nennung der Zahlen pro Jahr.)
25. Wie hoch ist die Anzahl und Summe der bulgarischen und rumänischen Direktinvestitionen in Österreich seit 2010? (Bitte um Nennung der Zahlen pro Land und Jahr.)
26. Wie hoch ist die Anzahl und Summe der österreichischen Direktinvestitionen in Bulgarien und Rumänien seit der Schengen-Blockade? (Bitte um Nennung der Zahlen pro Jahr.)
27. Wie hoch ist die Anzahl und Summe der bulgarischen und rumänischen Direktinvestitionen in Österreich seit der Schengen-Blockade? (Bitte um Nennung der Zahlen pro Land und Jahr.)
28. Wie entwickelte sich der durchschnittliche Preis von Speiseöl seit der Schengen-Blockade? (Bitte um Nennung der Preissteigerungen pro Jahr.)
Fragen zu europäischen Integration Österreichs (wo blockiert Ö):
29. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind aktuell wegen einer mangelhaften oder nicht erfolgten Umsetzung von EU-Recht anhängig?
30. Im jährlichen Binnenmarktbericht der EU-Kommission bewertet die EU-Kommission die Integration des Binnenmarktes (Letzter Bericht: The 2024 Annual Single Market and Competitiveness Report - COM(2024)77).
a. Welchen Rang belegt Österreich in diesem Bericht hinsichtlich fehlerhaft umgesetzter Richtlinien (KPI Conformity deficit)?
i. Liegt Österreich hinsichtlich fehlerhaft umgesetzter Richtlinien über dem EU-Schnitt?
b. Welchen Rang belegt Österreich in diesem Bericht hinsichtlich der Leichtigkeit der Belastung durch staatliche Vorschriften (KPI Ease of regulatory compliance)?
i. Liegt Österreich hinsichtlich fehlerhaft umgesetzter Richtlinien über dem EU-Schnitt?
c. Welchen Rang belegt Österreich in diesem Bericht hinsichtlich Strompreise für Nicht-Haushaltskunden (von teuersten auf Platz 1 abwärts)?
d. Welchen Rang belegt Österreich in diesem Bericht hinsichtlich Strompreise für Haushaltskunden (von teuersten auf Platz 1 abwärts)?
31. Bericht der Single Market Enforcement Taskforce:
a. Welche Berufe werden in diesem Bericht von der EU-Kommission konkret angesprochen?
b. Warum hat Österreich angegeben, nur in einem Fall die Zutrittshürden abschaffen zu wollen? Welcher Beruf ist hier konkret gemeint und welche Änderungen wurden bzw. werden gesetzt?,
c. Welche Änderungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode vorbereitet, um die im Bericht angesprochenen Zutrittshürden zu senken?
32. Welche konkreten Kritikpunkte wird vonseiten der EU-Kommission hinsichtlich der Umsetzung von EU-Recht gegenüber Österreich vorgebracht?
33. Welche Gesetzesänderungen wären im Aufgabenberiech des BMAW nötig, um eine bessere Integration Österreichs im Binnenmarkt im Sinne der Kritik der EU-Kommission sicherzustellen?
34. Welche Schritte werden vorbereitet, um vor Ablauf der Legislaturperiode eine Verbesserung der Integration Österreichs im Binnenmarkt im Sinne der Kritik der EU-Kommission sicherzustellen?
35. Welche Prioritäten sehen Sie in der Weiterentwicklung in Richtung einer europäischen Kapitalmarktunion?
Fragen zu Entbürokratisierung:
36. Laut IMD-Ranking verliert Österreich international weiter an Wettbewerbsfähigkeit. Während die EU als Gesamtkonstruktion oder die vielen EU-Regulierungen immer wieder als Hauptgrund für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit Österreichs genannt werden, schaffen es andere EU-Mitgliedsstaaten, wie z.B. Dänemark, mit denselben EU-Regeln international wettbewerbsfähig zu sein.
a. Welche konkreten nationalen Gesetzesänderungen in ihrem Ressort wären aus ihrer Sicht notwendig, um Österreich im Punkto Wettbewerbsfähigkeit in die Nähe des europäischen Spitzenfeldes zu bringen?
b. Welche konkreten EU-Regeln haben wettbewerbsfähigere Länder (wie Dänemark) besser umgesetzt?
37. Mit dem Projekt "Chancenreich Österreich" sollte Österreich bis 2040 zu einem der "Top 10 Wirtschaftsstandorte der Welt" aufsteigen:
a. Welche konkreten Entbürokratisierungsmaßnahmen waren in der vom BMAW (früher BMDW) beauftragten 300.000 EUR Standortstrategie enthalten?
b. Wann sollen die konkreten Ergebnisse der 300.000 EUR Standortstrategie im Sinne der Veröffentlichungspflicht nach Artikel 20 Abs. 5B-VG erfolgen?
38. Eine Initiative der EU-Kommission strebt eine Reduktion der Berichtspflichten um 25% an, während im Österreichplan des Bundeskanzlers Nehammer eine Reduktion um 33% angestrebt wird:
a. Warum hat das BMAW in seiner Stellungnahme an die EU-Kommission nur drei Beispiele für Berichtspflichten genannt, während die WKO in ihrer Stellungnahme über 80 Beispiele anführte?
b. Wie viele der in der Stellungnahme der WKO an die EK erwähnten Beispiele wird auch vonseiten des BMAW Verbesserungspotential gesehen?
c. Ansage von BK Nehammer:
i. Wie stehen Sie zur Ansage von Bundeskanzler Nehammer, die Berichtspflichten um 33% zu senken? Wie passt diese Aussage mit der Initiative der EU-Kommission zusammen?
ii. Sollen 8 %-Punkte rein nationale Berichtspflichten gestrichen werden (33 % - 25 % = 8 %-Punkte)?
iii. Welche konkreten Berichtspflichten sollen national gestrichen werden?
39. Gerade die ÖVP beschwert sich regelmäßig über Goldplating, obwohl sie seit 37 Jahren den Wirtschaftsminister stellt:
a. Inwiefern wird bzw. wurden an einer nationalen Liste an Beispielen für Goldplating gearbeitet?
b. Wann soll eine nationale Liste an Beispielen für Goldplating präsentiert werden?
c. Welche Beispiele für Goldplating sind Ihnen in ihrem Zuständigkeitsbereich bekannt und was wird diesbezüglich konkret unternommen?
d. Welche Beispiele für Goldplating sind Ihnen im Zuständigkeitsbereich anderer Bundesminister bekannt und was wird Ihres Wissens diesbezüglich konkret unternommen?
Fragen zu Freihandel:
40. Bei welchen der aktuell in Verhandlung stehenden Freihandelsabkommen ist aus Ihrer Sicht ein Abschluss besonders wichtig bzw. im besonderen Interesse der österreichischen Wirtschaft und warum?
41. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die Diversifizierung der österreichischen Exportwirtschaft?
42. Welche Strategien verfolgt das Ministerium, um die Interessen österreichischer Unternehmen in den Verhandlungen zu EU-Freihandelsabkommen zu vertreten?
43. Abseits der bestehenden Abkommen und unabhängig von der bevorstehenden Wahl in den USA: Sollte sich Österreich auf EU-Ebene für einen neuen Anlauf für Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen mit den USA einsetzen und warum bzw. warum nicht?
44. Neue EU-Vorhaben, wie das Lieferkettengesetz und die Entwaldungsverordnung, legen umfassende Umwelt- und Sozialstandards fest:
a. Inwiefern wirken sich diese Rechtsakte auf Verhandlungen zu Freihandelsabkommen aus?
b. Inwiefern wirken sich diese Rechtsakte auf die generelle Position des BMAW zu Freihandelsabkommen aus?
c. Inwiefern wirken sich diese Rechtsakte auf die Position des BMAW zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mercosur aus?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Frau Abgeordneter Mag.a Meinl-Reisinger als Fragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Frau Klubobfrau.