12.20

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Auch die Freiheitlichen werden ihre Zustim­mung geben, weil wir klarstellen wollen, nämlich auch vergleichend mit anderen Gesetzen, dass es einen gleichen Zugang für jeden einzelnen Bürger und jede Bürgerin geben muss.

Ich darf aber noch einmal die Bestimmung zitieren, damit man auch im Publikum weiß, um welche Maßnahme es sich handelt. Es hat in § 15 des Opferfür­sorgegesetzes einen Absatz gegeben, der besagt, dass der Anspruch auf Ausstel­lung einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nicht gegeben ist, wenn der Anspruchswerber oder die Anspruchswerberin wegen einer ge­richtlich strafbaren Handlung zu einer mehr als sechsmonatigen Frei­heitsstrafe verurteilt worden ist. Selbst in einem solchen Fall hatte man die Möglichkeit eines Anspruchs auf Rentenfürsorge oder Heilfürsorge. Jetzt war aber die Krux dieses Gesetzes: Wenn diese Verurteilung noch nicht getilgt gewesen ist, hatte man keinen Anspruch.

Wenn man vergleichbare Gesetze heranzieht – und jetzt nenne ich nur vier an der Zahl, nämlich das Impfschadengesetz, das Kriegsopfer­versorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrenten­gesetz –, dann sieht man die ganz klare Regelung, dass es auch bei noch nicht getilgten Verurteilungen oder Strafen im Grunde genommen zu einem Anspruch kommt, das heißt auch allein aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung heraus. Jeder, der dies einmal verfassungsrechtlich geprüft hätte oder vor den Verfassungsgerichtshof gegangen wäre, hätte das selbst durchsetzen können.

Wir als Gesetzgeber drehen es jetzt natürlich um und machen diese rechtliche Regelung. Damit ist das auch für uns nachvollziehbar und auch ein wichti­ger Schritt zur Aufarbeitung unserer Vergangenheit. Dementsprechend werden die Freiheitlichen dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.22

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kira Grünberg zu Wort. – Bitte.