12.22

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie meine Vorredner:innen schon gesagt haben, debattieren wir unter diesem Tagesordnungspunkt die Novellierung des Opferfürsorgegesetzes. Das Gesetz gewährt Leistungen an Personen, die während der NS-Zeit, also zwi­schen 6. März 1933 und 9. Mai 1945, Opfer von politischer Verfolgung wurden, und auch an deren Hinterbliebenen.

Zu den Leistungen zählen unter anderem die Opfer- und Hinterbliebenenrente, der Diätkostenzuschuss und auch das Sterbegeld für die Hinterbliebenen dieser Opfer. Wie schon gesagt wurde, gibt es auch die Möglichkeit, eine Amts­bescheinigung und einen Opferausweis in Anspruch zu nehmen. Eine bestimmte Personengruppe wurde dabei aber nicht umfasst, für sie gibt es bis jetzt Einschränkungen: und zwar für jene, die zu einer mehr als sechsmo­natigen Freiheitsstrafe, die noch nicht getilgt ist, verurteilt wurden, beziehungs­weise auch für jene, deren „Verhalten in Wort und Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreichs im Widerspruch“ stand oder steht. Dieser Personengruppe blieb der Opferausweis bis dato verwehrt.

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wollen wir diese Einschränkung streichen. Dieses Gesetz beruht auf einem gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen. Es ist uns ein ganz großes Anliegen, dies zu ändern, obwohl uns durch­aus bewusst ist, dass es sich eher um eine symbolische Geste handelt, weil wir davon ausgehen müssen, dass alle betroffenen Personen bereits ver­storben sind.

Wieso ist es trotzdem sinnvoll und so wichtig, diese Änderung vorzuneh­men? – Erstens wird durch die Angleichung des Opferfürsorgegesetzes an die anderen Sozialentschädigungsgesetze eine einheitliche Rechtslage geschaffen, die eine Ungleichbehandlung der Opfer verhindert. Zweitens geht es dabei auch um eine historische Gerechtigkeit. Das bedeutet, auch die Verbrechen des Nationalsozialismus anzuerkennen und den Opfern sowie deren Hinterbliebenen angemessene Entschädigungen und Anerkennung zukommen zu lassen.

Es umfasst auch die Aufgabe, die historische Wahrheit zu bewahren und gegen das Vergessen sowie gegen Geschichtsrevisionismus zu kämpfen. Die rechtliche und gesellschaftliche Rehabilitation von zu Unrecht Verurteilten ist ein wesentlicher Schritt, um die Würde der und das Andenken an die Opfer zu wahren. In diesem Sinne bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.25

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.