13.01

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie! Ich darf als Erstes im Namen meines Kollegen, des Nationalratsabgeordneten Alois Schroll, die Schülerinnen und Schüler der HAK, HAS und IT-HTL Ybbs an der Donau mit ihrer Professorin und ihrem Professor begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Auch ich darf zu diesem Thema sprechen und möchte sagen, dass der Tod eines Kindes natürlich das Schlimmste ist, was Eltern und auch Geschwistern passieren kann. Die Trauer ist unfassbar groß, der Verlust kaum zu begreifen, und die Mütter und die Familien, die so ein Unglück durchleben müssen, müssen sich auch darauf verlassen können, dass ihnen Hilfe und Unterstützung angeboten wird.

Das gilt auch für die Eltern von Sternchenkindern, die aufgrund der bislang be­stehenden 500-Gramm-Regel aber keinen Anspruch auf Mutterschutz, kassenfinanzierte Hebammenbetreuung und Bestattungskostenbeitrag haben.

Ich möchte unterstreichen, wie wichtig das gemeinsame Trauern ist. Wir haben auf den Friedhöfen gesehen, dass es Stellen gegeben hat, wo Frauen um ihre anonym bestatteten Kinder getrauert haben, die Kinder waren nicht mit dem Namen ausgewiesen. Ich war selber für die Friedhöfe zuständig und ha­be das mit den Vereinen, die das gefordert haben, verändert. Das gemein­same Trauern und die Benennung der Kinder, die dort begraben sind, mit einem Namen hat die Trauer nicht erleichtert, aber es hat die Menschen verbun­den. Sie haben gesehen: Ich bin nicht allein mit diesem Thema! – Ich glaube, das ist ein wertvoller Beitrag, um dieser Thematik würdevoll und respektvoll zu begegnen.

Die Mütter und Familien haben eine schwere Last zu bewältigen, und oft haben die betroffenen Mütter und Familien wichtige Hilfe und Schutz nicht erfahren. Mit diesem Gesetz, mit diesen Veränderungen, die wir jetzt vorneh­men, ist es möglich, dass einfach besser geholfen werden kann und dass die Hebammenbetreuung auch für jene Mütter vorgesehen ist, die ihr Kind nach Vollendung der 18. Schwangerschaftswoche verloren haben. Das ist ein wichtiger Antrag, der einstimmig beschlossen werden sollte – wir werden zustimmen – und der auch zeigt, dass wir in diesem Parlament für wichtige Fragen durchaus auch Einigkeit zeigen können.

Als SPÖ wünschen wir uns die Ausdehnung des Mutterschutzes auf die betrof­fenen Frauen, einen zusätzlichen wichtigen Schutz und eine Sicherheit im Hinblick auf Ansprüche, die sie dann auch haben, auch mit Blick auf das Wo­chengeld sowie den Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das ist ein wichtiger Punkt, denn wenn Frauen trauern, müssen sie auch sicher sein können, dass sie ihre Arbeit nicht verlieren, weil sie diese Zeit brauchen.

Ein entsprechender Antrag – die Erweiterung dieses Antrages – liegt vor. Er ist im Gleichbehandlungsausschuss bedauerlicherweise vertagt worden. Ich hoffe, dass die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe uns auch zu diesen Fragen möglichst bald Lösungsvorschläge präsentieren kann und wir dann im Sinne der betroffenen Frauen noch in dieser Gesetzgebungsperiode zu einem parteiübergreifenden, gemeinsamen Beschluss auch dieser Erwei­terung kommen werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.05

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.