14.37

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher:innen auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben heuer in Österreich schon zehn Femi­zide zu beklagen. Beim gestrigen Mord ist es noch nicht klar, ob es sich um einen Femizid handelt oder nicht. Die Definition eines Femizides, meine Damen und Herren: Das sind Morde von Männern an Frauen, weil sie Frauen sind. Das Geschlecht spielt dabei ein ganz entscheidende Rolle.

Ein wichtiger Baustein, um diese vielen Femizide, um diese viele Gewalt gegen Frauen einzudämmen, ist Präventionsarbeit. Wir begegnen in Österreich der Männerarbeit leider noch nicht professionell genug. Männer, gegen die eine Wegweisung besteht, müssen 6 Stunden Beratung in Anspruch nehmen. Das ist gut, aber 6 Stunden sind einfach zu wenig, um wirklich eine Verhal­tensänderung herbeizuführen. Das ist einfach viel zu kurz.

Wir brauchen aber auch auf der Seite der Opfer massive Verbesserungen. Opfer von Gewalt bekommen nur selten die medizinische Versorgung, die sie brauchen, und mit diesem Antrag heute stellen wir die Finanzierung von Gewalt­ambulanzen sicher.

Was passiert dort? – Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner doku­mentieren dort Knochenbrüche, Prellungen, sexuelle Übergriffe, sie sichern Spu­ren am Körper und auf der Kleidung. Allerdings gibt es leider in Österreich zu wenig Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner, aktuell nur zwölf an der Zahl. Dieses Gesetz stellt auch sicher, dass Personal zur Überbrü­ckung ausgebildet wird, aber es ist nicht das Gleiche, wie ausgebildete Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner.

Deshalb an dieser Stelle auch eine Werbeeinschaltung: Wenn Sie Medizin studieren oder vorhaben, Medizin zu studieren, dann überlegen Sie sich auch, ob Sie vielleicht Gerichtsmedizinerin oder Gerichtsmediziner werden möchten. Es gibt Arbeitsplätze, und leider wird Ihnen die Arbeit auch nicht ausgehen.

Warum ist das wichtig? – Nur Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner können wirklich professionell anhand von Verletzungen erkennen, ob diese Verletzungen durch Gewalt oder durch einen Unfall passiert sind. Das ist entscheidend für Gerichtsprozesse, weil in Österreich aus Mangel an Beweisen einfach noch immer viel zu viele Täter ungeschoren davonkommen.

Meine Kollegin Meri Disoski hat mich vorhin gefragt, ob wir NEOS dem Antrag der Regierung zustimmen, und ich habe gesagt: Ja, aber mit Grrr, weil dieses Gesetz einfach ohne Begutachtung durchgepeitscht wurde und auch sehr vage gehalten ist. Wir wissen beispielsweise nicht, welches Budget für diese Förderungen jetzt zur Verfügung steht und wie sich die beteiligten vier Ministerien untereinander eigentlich in Zukunft einigen wollen, koordinieren wollen, und auch nicht, wie Ambulanzen gefördert werden.

Hilfreich wäre dabei eine umfassende Strategie gegen Gewalt, die schon lange versprochen ist – passiert ist hier noch nichts. Wir müssen einfach struk­turierter und professioneller dringende Fragestellungen angehen, und dazu ge­hören: Wie können wir häusliche Gewalt verhindern? Wie können wir Opfer besser schützen? Wie können wir Täter rascher aus dem Verkehr ziehen? Wie können wir Gewaltverhalten beenden? Wie können wir präventiv handeln? – Dazu brauchen wir keine Gesetze, die als leere Hülle daherkommen, wie das, was wir jetzt beschließen, wir brauchen klare Zuständigkeiten in allen Ressorts, klar definierte Aufgaben, was getan werden muss und von wem, und natürlich auch Budgets für die Umsetzung.

Wir NEOS stimmen wie gesagt trotzdem zu, weil Gewaltschutz wichtig ist. Wir geben Ihnen hier einen Vertrauensvorschuss, damit die Gewaltambu­lanzen bald auch ins Tun kommen können – im Sinne der betroffenen Frauen und Mädchen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

14.41

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bun­desministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.