15.48
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielen Dank zunächst einmal für den Antrag, ich freue mich, über dieses wichtige Thema zu sprechen.
Es ist uns Grünen wirklich ein ganz großes Anliegen, dass alle Menschen, die eine Leistung brauchen oder Anspruch auf eine Leistung haben, auch Zugang zu dieser Leistung haben. Daher freue ich mich sehr, darüber sprechen zu können, was wir in diesem Zusammenhang bereits getan haben, und auch über die konkreten Beispiele, die Kollegin Holzleitner genannt hat, sprechen zu können. Das sind ja tolle Förderungen – Sanierungsbonus, Handwerkerbonus, Reparaturbonus et cetera –, und alle ermöglichen bereits den Zugang für alle. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Nicht für alle! – Abg. Holzleitner: Nein, nicht für alle!)
Zunächst zur gesetzlichen Grundlage: Wir haben 2022 hier gemeinsam das Barrierefreiheitsgesetz beschlossen. Es ermöglicht, dass digitale Produkte und Dienstleistungen ab 2025, also ab kommendem Jahr – es gibt eine Übergangszeit –, barrierefrei zugänglich sein müssen.
Barrierefrei heißt, dass Menschen sie ohne Hilfe nützen können. Dafür sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, wie beispielsweise leichtere Schrift, wenn Dinge online sind, leichteres Lesen durch größere Schrift und Ähnliches. Das betrifft beispielsweise ein Ticket, das für den Zug gekauft wird, audiovisuelle Dienste wie Netflix oder auch Internetbanking. All das muss ab 2025 barrierefrei zugänglich sein, und wenn Unternehmen das nicht leisten können, dann sind auch entsprechende Strafen vorgesehen.
So sollen alle digitalen Dienstleistungen in Zukunft besser handhabbar sein. Trotzdem kann es aber sein, dass Menschen immer wieder Unterstützung und Hilfe brauchen, und auch das haben wir bei den Produkten bereits vorgesehen. Ich spreche jetzt zum Beispiel vom Reparaturbonus. Der Reparaturbonus ist, wie wir wissen, sehr beliebt. 50 Prozent der Reparaturleistungen von Elektrogeräten, aber auch neuerdings von Fahrrädern werden bezuschusst. Das BMK stellt diesen Reparaturbonus zur Verfügung – da gerade EU-Wahlen waren: es sind übrigens EU-Mittel. Es ist bereits im Vertrag mit der Reparaturwerkstatt vorgesehen, dass die Reparaturwerkstätte den Antragstellenden unterstützt. Das heißt, Sie können sich mit Ihrem Reparaturbonusansuchen an das Unternehmen wenden. Das wird Sie unterstützen und das für Sie abwickeln.
Ähnlich ist es beim Handwerkerbonus, bei dem 20 Prozent der Arbeitskosten bei Sanierungen im Wohnraum zugeschossen werden. Auch da unterstützt das Unternehmen, der Betrieb, der wickelt das für Sie ab; ebenso beim Sanierungsbonus. Der Sanierungsbonus ist für eine thermische Sanierung, beispielsweise Fenster, Wände, Dach et cetera, mit einer Förderungshöhe bis zu 42 000 Euro – auch das ist eine BMK-Förderung. Auch da ist es wieder so, dass der Dienstleistungsbetrieb, mit dem Sie das machen, Sie selbstverständlich unterstützt (Abg. Greiner: Und verrechnet!), wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen, und das werden Sie wahrscheinlich tun. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Darüber hinaus ist es selbstverständlich so, dass Sie alle diese Anträge nicht selbst abwickeln müssen. Sie können auch eine Vertrauensperson hinzuziehen. Manche Menschen haben Verwandte oder Freundinnen, Freunde, mit denen Sie das machen können. Aber ja, nicht alle Menschen haben diese Möglichkeit und daher kommt jetzt etwas Neues im neuen Gemeindepaket, das wir bereits im Ausschuss besprochen haben. Wir haben das auch dahin gehend besprochen, dass es digitale Unterstützung gibt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es ist vorgesehen, dass Gemeindeämter ihre Bürgerinnen und Bürger unterstützen.
Wie schaut das aus? – Es gibt insgesamt 120 Millionen Euro für alle Gemeinden (neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ), wenn sie dazu bereit sind – und ich gehe davon aus, dass das alle sein werden, denn auch jetzt sind Gemeindeämter ja die erste Ansprechperson für ihre Bürgerinnen und Bürger –, und einen Ansprechpartner nennen. Dieser Ansprechpartner wird einerseits Leitlinien bekommen, wie diese Abwicklung zu erfolgen hat – das bedeutet eine gewisse Standardisierung –, und andererseits dann diese Abwicklung von diversen Antragstellungen mit den Bürgerinnen und Bürgern durchführen.
Das ist also insofern eine breite Palette von Maßnahmen, um Menschen mitzunehmen, um Menschen bei den Abwicklungen zu unterstützen.
Abschließend: Es ist mir aber schon noch wichtig, zu sagen, dass wir natürlich auch in Bildung investieren wollen, damit Menschen die digitale Transformation sozusagen schaffen, wenn sie das wollen. Wir sprechen immer vom lebenslangen Lernen, und lebenslanges Lernen bedeutet auch, fit zu bleiben und sich quasi weiterzubilden. Ich möchte bei dieser Gelegenheit meinen Vater nennen, der diesbezüglich ein großes Vorbild für mich ist; er ist 84 Jahre alt. Er hat natürlich ein Smartphone und er zeichnet sogar am Smartphone, weil er einfach gerne zeichnet, und jetzt beginnt er auf seinem Tablet zu zeichnen. (Abg. Greiner: Aber darum geht es ja nicht!) Also ich denke, es gibt auch diese Beispiele von Menschen, die wirklich mit der Zeit gehen und sich weiterentwickeln (Abg. Greiner: Darum geht es nicht!), und auch das ist etwas, was man, glaube ich, anerkennen muss. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte sehr.