17.21
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Nun, bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Umsetzung eines Bundesgesetzes, mit dem das Datenschutzgesetz geändert werden kann. Voraussetzung dafür war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2022, und zwar genau vom 14.12., als der Verfassungsgerichtshof § 9 dieses Datenschutzgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat. Er hat festgestellt, dass da eine Abwägung zu treffen sei, die entsprechend verhältnismäßig ist, um die Verfassungsmäßigkeit zu erreichen.
Nun, geschätzte Bundesministerin, wenn ich weiß, dass am 14.12.2022 das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes verkündet wurde und es dann erst eineinhalb Jahre später, genau am 15. Mai, erstmalig einen Initiativantrag im Justizausschuss gab, dann denke ich mir: Das ist nicht der Parlamentarismus und die parlamentarische Demokratie, die man braucht, um rasch auf Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zu reagieren. Dann kriegt man noch am 15.12. eine Gesetzesvorlage, einen Initiativantrag, in dem steht: redaktionelle Änderungen, Anpassung an das Bundesministeriengesetz. Im Prinzip war das eine Trägerrakete, die am 29.12. seitens der Regierungsparteien gezündet worden ist, und auf einmal ist § 9 mit den Änderungen dagestanden. Schließlich gab es dann am heutigen Tag noch die Abänderung des Abänderungsantrages.
Liebe Kolleg:innen, vor allem Kollegin Steinacker und Kollegin Blimlinger, ich meine, es war alles sehr kurzfristig. Wir wurden sehr kurzfristig eingebunden: Vor dem Justizausschuss wurde der Abänderungsantrag um 16.10 Uhr am Vortag zugestellt, heute haben wir den nächsten Abänderungsantrag sehr kurzfristig bekommen. Ich sage Ihnen offen und ehrlich: So geht das nicht. So kann man nicht mit Oppositionsparteien umgehen. So kann man auch nicht ehrliche parlamentarische Demokratie pflegen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stefan.)
Ich habe aber gesehen, dass einer der Kritikpunkte aufgenommen worden ist. Es ist um den Verantwortlichkeitsbegriff gegangen. Frau Bundesministerin Zadić hat mir heute bestätigt, dass das aufgrund der Kritik der SPÖ in den Abänderungsantrag aufgenommen worden ist. Ich bedanke mich dafür. Leider gibt es aber andere Punkte, wie die Beweislastumkehr, die weiterhin Druck auf die Redakteure macht. Es gibt weitere offene Punkte, wenn es um die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes zum Redaktionsgeheimnis geht, aber auch darum, den Aufdeckerjournalismus weiterhin zu gewährleisten.
Auch in Fragen der Datensicherheit sind wir sicher nicht am letzten Punkt, deshalb ist auch unsere Einschätzung gleichgeblieben: Wir werden aufgrund der schlechten Einbindung in die Gesetzgebung, aber auch weil wir sehen, dass das in dieser heiklen, komplexen Materie nicht weitreichend übernommen worden ist, diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir bleiben bei der Ablehnung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
17.24
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.