17.32
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Eines vorweg, wir haben das auch schon gehört: Dieser vorliegende Gesetzesvorschlag ist deswegen zustande gekommen, weil wir auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes reagieren. Wir ändern damit das Datenschutzgesetz und in weiterer Folge auch das Medienprivileg.
Ja, Herr Kollege Drobits und auch Herr Kollege Stefan, ganz verstehe ich Ihre Argumentation nicht. (Ruf: Macht nichts!) Sie haben zwar zu Recht angeführt, dass die Zeit sehr knapp war, um diesen Antrag zu lesen. Ich bin trotzdem der Meinung, dass die Zeit bis heute dennoch ausreichend war, diesen Antrag zu lesen und auch rechtlich zu beurteilen.
Herr Kollege Drobits, all die Punkte, die Sie in der Argumentation genannt haben, kann ich deshalb nicht nachvollziehen, weil wir diesen Punkten in diesem Gesetzesvorschlag gerecht werden. Sie werden das hören, ich werde in meiner Rede auf diese Punkte auch noch genau eingehen. Also vielleicht kann ich zumindest Sie noch davon überzeugen, heute doch mitzustimmen.
Sie alle wissen, dass zentrale Grundbausteine unserer Demokratie, unserer Verfassung Kommunikationsgrundrechte sind: die Freiheit, eigene Meinungen zu bilden, zu äußern, Nachrichten zu empfangen, weiterzugeben, der gelebte Austausch von Informationen und Meinungen. Gleichermaßen ist es aber unsere Aufgabe, die personenbezogenen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Dieses Recht auf Datenschutz beinhaltet unter anderem die Geheimhaltung der personenbezogenen Daten, und das kann somit oft in Widerspruch zu den Kommunikationsgrundrechten stehen.
Aus rechtlicher Sicht muss es uns also gelingen, den verfassungsrechtlichen Spagat zu schaffen, dass auf der einen Seite die Journalisten ihre Arbeit machen können, indem wir für sie Ausnahmeregelungen betreffend die Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise das Datenschutzgesetz im Sinne eines sogenannten Medienprivilegs schaffen, auf der anderen Seite Medienunternehmen aber nicht pauschal von der Pflicht ausgenommen werden, den Datenschutz zu befolgen.
Kernbausteine dieses Medienprivilegs, wie es uns jetzt vorliegt, sind die umfassende Gewährleistung des Quellenschutzes und die Garantie, dass das Redaktionsgeheimnis unangetastet bleibt. Für uns ist klar, Herr Kollege Drobits, dass Investigativjournalismus auch weiterhin uneingeschränkt möglich sein muss und keinesfalls von datenschutzrechtlichen Vorgaben unterlaufen werden kann. Wir wollen damit die Position der Medien als Public Watchdogs in unserer Gesellschaft stärken, denn unabhängiger, freier Journalismus stellt nämlich unsere Demokratie sicher.
Nicht nur klassische Medien sind mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf geschützt, sondern es gibt auch Erleichterungen für journalistische Tätigkeiten außerhalb von Medienunternehmen und Mediendiensten, das heißt, auch Bürgerinnen-, Bürgerjournalismus soll davon profitieren. Auch da gibt es erstmals datenschutzrechtliche Erleichterungen.
Verbesserungen betreffen auch die datenschutzrechtliche Auskunftspflicht. Man trennt jetzt die Zeit vor und nach der Veröffentlichung von Artikeln und Beiträgen. Vorher ist die Auskunftspflicht zur Gänze ausgeschlossen, nach der Veröffentlichung steht das Auskunftsrecht in Bezug auf personenbezogene Daten, die der Veröffentlichung zugrunde liegen, aber sehr wohl zu. Es gab ein bisschen die Sorge, dass dann die Gefahr der Massenanfragen besteht. Dieser Sorge sind wir nähergetreten und haben eine Lösung dafür gefunden, indem wir sagen, dass diese Anfragen auch individuell begründet sein müssen. Man muss persönlich betroffen sein und eine Gebühr, ein Entgelt von 9 Euro begleichen.
Mit dieser Neuregelung des Medienprivilegs kommen wir also unserer Verantwortung als Gesetzgeber nach. Wir sorgen für einen gebotenen Interessenausgleich zwischen dem Schutz der personenbezogenen Daten und dem Schutz der Quellen für Journalistinnen und Journalisten.
Wir stehen für einen unabhängigen, freien Journalismus. Wir sperren die Journalisten nicht – wie die FPÖ es tut – aus. Ich bitte Sie um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.37
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.