Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung.

Es liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Harald Stefan vor. Ich las­se daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 2566 der Beilagen nochmals an den Justizausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit, der Rückverweisungsantrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2566 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Steinacker, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Steinacker, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 3 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.