17.59
Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Jetzt haben wir schon Lob bekommen, das ist ja wunderbar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir diskutieren heute den Weisungsbericht 2021 des Justizministeriums. Es besteht für Anklagebehörden, für Staatsanwälte eine Berichtspflicht an die vorgesetzten Organe und es ist für die Bundesministerin für Justiz die Möglichkeit gegeben, in solch einem Akt eine Weisung zu erteilen – eine Weisung, ob jemand angeklagt wird oder ob ein Verfahren eingestellt wird oder ob Ermittlungsergebnisse noch ergänzt werden müssen.
Dieser Weisungsbericht kommt dann im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle in transparenter Form ins Parlament, sodass wir Abgeordnete prüfen können, ob dieses Weisungsrecht missbräuchlich verwendet worden ist und ob die Verfahren ordentlich abgelaufen sind. So war es auch in diesem Fall. Wir haben ein völlig transparentes System. Gegenstand dieses Berichtes sind 2021 abgeschlossene Akten, in denen eine Weisung erteilt worden ist.
Meine Damen und Herren, dieser Bericht hat zum Teil aber auch ein bisschen historischen Charakter, weil Akten drinnen sind, deren Ermittlungsverfahren 2014 eröffnet worden sind und die 2021 abgeschlossen wurden. Ich glaube, wir werden da etwas nachschärfen müssen, denn wir sollten nicht allzu viel in der Historie graben. Wenn heute, 2024, ein Verfahren diskutiert wird, das 2014 eröffnet worden ist, dann haben wir bei der Verfahrensdauer, nämlich bei der Verfahrensdauer im Ermittlungsverfahren, ein kleines Problem. Es kann nicht sein, dass ein möglicher Täter, ein möglicher Beschuldigter sieben Jahre – sieben Jahre, meine Damen und Herren! – warten muss, um zu wissen, ob gegen ihn Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.
Um genau dies zu vermeiden, gab es 2008 eine Strafprozessreform, die in diesem Haus beschlossen worden ist, bei der ganz klar festgelegt worden ist, dass die Höchstdauer drei Jahre beträgt und dass unter gewissen Umständen eine Verlängerung um zwei Jahre möglich ist. Jedenfalls hat ein Beschuldigter, ein Verdächtiger die Möglichkeit, Anträge zu stellen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wird. Da kommen wir an ein Problem, dass Teile der Verfolgungsbehörden, aber auch Teile der Justiz und der Rechtsprechung diese Dreijahresfrist des § 108a StPO offenbar eher als unverbindliche Empfehlung denn als von uns gewollte gesetzliche Begrenzung betrachten.
Ich glaube daher, dass wir einen klaren Auftrag haben, hier gesetzlich nachzuschärfen, klarzulegen, dass das nicht unverbindlich gemeint war, dass es für jemanden, der in einem Verfahren hängt, nicht zumutbar ist, fünf Jahre, sechs Jahre, sieben Jahre zu warten. Da brauchen wir auch nicht darüber zu reden, dass beim Leitverfahren, das zurzeit beim Obersten Gerichtshof ist, der Tatzeitraum 20 Jahre her ist.
Meine Damen und Herren, wir haben eine funktionierende Justiz, aber solche Ausreißer, wie sie da passieren, müssen wenn nötig auch gesetzlich eingefangen werden.
Das System per se, meine Damen und Herren, funktioniert, es ist transparent, es unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. Ich glaube nicht, dass wir etwas anderes brauchen, und so, wie es ist, soll es auch bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)
18.03
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte.