18.47

Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS): Frau Präsiden­tin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Konvention, dieses Übereinkommen wurde bereits im Jahr 2015 von Österreich unterzeichnet, es ist im Jahr 2018 in Kraft getreten und es wurde von Österreich noch immer nicht ratifiziert. Diese Ratifikation hätte dann auch eine innerstaatliche Umsetzung zur Folge: Wir müssten im Organtrans­plantationsgesetz, das wir seit 2012 haben, Straftatbestände einführen. Momen­tan gibt es nur Verwaltungsstraftatbestände für genau diese Punkte, die in der Konvention drinnen stehen.

Die Frage ist: Warum ist das bisher noch nicht passiert? Kollegin Bayr hat daher einen Entschließungsantrag eingebracht, damit das endlich passiert. Die­ser Entschließungsantrag wurde, ich nehme einmal an, weil er von der Opposi­tion gekommen ist, im Ausschuss von den Regierungsparteien abgelehnt, und, wie es so oft passiert, wenn moralische Bedenken bestehen, dass man ei­nen Antrag ablehnt, obwohl man eigentlich inhaltlich dafür ist, wurde ein ähnlich lautender Antrag von den Regierungsparteien, dann auch unter Beteili­gung aller anderen Parteien, eingebracht, der schließlich angenommen worden ist.

Deswegen haben wir hier heute zwei Abstimmungen, eine über den negativen Ausschussbericht – deswegen spreche ich kontra, weil ich gegen den negativen Ausschussbericht bin –, und eine Abstimmung über den Regierungs­antrag. – Das ist kein guter Stil.

Ich kenne das aber – und damit komme ich zum zweiten Teil meiner Rede –: Das ist nicht meine erste Rede in diesem Haus. Es ist meine erste Rede im Nationalrat; genau genommen ist es nicht meine erste Rede an die­sem Rednerpult, weil ich hier schon im Jugendparlament eine Rede gehalten habe. (Heiterkeit bei den NEOS.) Das heißt, ich bin als Parlamentarier nicht frisch g’fangt, weil ich die letzten dreieinhalb Jahre im Bundesrat verbracht habe, wie auch ein paar andere hier diesen Schritt gemacht haben, vom Bundesrat in den Nationalrat zu gehen.

Aus dieser Zeit kennen mich hier schon einige, insbesondere aus gemeinsamen Tätigkeiten in der Demokratiewerkstatt sowie in parlamentarischen Freundschaftsgruppen, und die Mitglieder des Verfassungsausschusses vielleicht auch von einem Antrag, den ich vom Bundesrat aus initiiert habe, zu einer Änderung des Bundesministeriengesetzes im Zusammenhang mit der Betrauung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären, und der das gleiche Schicksal erfahren hat, nämlich abgelehnt wurde, um dann de facto in einen Regierungsantrag umgewandelt zu werden, der angenommen worden ist.

Ein paar andere in diesem Haus kennen mich von noch viel früher – ich sage jetzt gar nicht, wie lange das her ist – aus der gemeinsamen Tätigkeit in der ÖH.

Weil ich nicht ganz neu im Haus bin, kenne ich den parlamentarischen Betrieb, wobei ich mich aber in einigen Punkten vom Bundesrat zum Nationalrat ein bisschen werde umgewöhnen müssen. (Abg. Hafenecker: Viel weniger Rede­zeit!) Das eine sind die Abstimmungen; es reicht nicht aus, wenn ich die Hand hebe, um irgendwo zuzustimmen. Dann werde ich mich an eine Redezeit­beschränkung gewöhnen müssen, die es im Bundesrat nicht gibt. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich werde nicht mehr drei Reden pro Sitzung halten, wie ich es im Bundesrat gemacht habe. Die positive Umgewöhnung aber wird sein, und da schaue ich meinen Klub an: Ich hoffe, es wird keine Rede mehr geben, die ich halte, bei der niemand applaudieren wird. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.50

Präsidentin Doris Bures: Das war dafür jetzt besonders viel Applaus.

Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann, Sie haben das Wort. – Bitte.