18.57
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Zwei Jahre, nachdem Sie, geschätzte Frau Bundesministerin, die Wasserstoffstrategie vorgestellt haben, soll dieses Gesetz heute hier im Hohen Haus beschlossen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde nicht ganz schlau aus dem Vorgehen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne. Im ersten Entwurf von vor einigen Wochen war dieses Gesetz noch mit 400 Millionen Euro Förderung dotiert und einige Wochen später sind es 820 Millionen Euro. Die Regierung hat also in zwei Monaten sage und schreibe fast eine halbe Milliarde Euro gefunden, die sie jetzt zusätzlich freihändig ausgeben will. Ich sage deshalb freihändig, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil nicht klar ist, wer diese Förderung wann und warum überhaupt bekommen soll.
Der zuständigen Ministerin und dem Finanzminister wird die volle Macht gegeben, per Richtlinie alles alleine zu entscheiden. Transparenz und Klarheit: Fehlanzeige! – Das zeigt nur, dass diese Bundesregierung meiner Meinung nach keinen Respekt vor diesem Parlament und uns Abgeordneten hat. Es zeigt auch ganz klar, diese Regierung versteht die Wirtschaftspolitik nicht.
Mich wundert aber wirklich nichts mehr, denn wenn ich eines in den letzten zwei Jahren hier im Hohen Haus gelernt habe, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dann, dass Schwarz und Grün Weltmeister darin sind, Geld beim Fenster hinauszuschmeißen. Man muss nur auf die Cofag-Gelder schauen. Ich erinnere: „Koste es, was es wolle“.
Ich will jetzt gar nicht von den vielen Milliarden Euro, die irgendwo verschwunden sind, reden, sondern ich möchte nur ansprechen: 1,4 Milliarden Euro – 1 400 Millionen Euro –, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sind direkt in die Gewinne der Konzerne geflossen, und das Gleiche bei der Strompreisbremse und den Einmalzahlungen.
Frau Bundesministerin, ich frage Sie, wie viele Milliarden Euro wir uns hätten sparen können, wenn man effektiv in die Energiepreise eingegriffen hätte. Wie viele Milliarden Euro an Steuerzahlergeld wären bei den Menschen geblieben, wenn sich die Bundesregierung in der Teuerungswelle nicht durchgeschwindelt hätte und viele unserer Anträge, Anträge der Opposition angenommen hätte, die allesamt den Menschen, den KMU-Betrieben und der Industrie geholfen hätten, dass sie nicht unglaubliche Energiepreise im Strom- und Gasbereich hätten zahlen müssen? (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, der SPÖ ist ihre verantwortungsvolle Rolle in der Energiepolitik seit vielen, vielen Monaten und Jahren bewusst. Meine Partei und ich stehen hinter der Energiewende und auch hinter einem Fördergesetz für die Wasserstoffwirtschaft. Ich glaube, wir brauchen erneuerbaren Wasserstoff für unsere Industrie, für den Schwerverkehr und in vielen anderen Sektoren. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Umso tragischer finde ich es, dass sich ÖVP und Grüne nicht die Mühe gemacht haben, uns heute hier ein gutes, wirklich nachhaltiges Gesetz vorzulegen. (Abg. Schnabel: Da muss man sich halt damit beschäftigen!)
Um noch zu retten, was zu retten ist, bringt die SPÖ heute folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage 2555 d.B.: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird in Artikel 1 wie folgt geändert:
1. In § 6 wird nach dem dritten Absatz folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
„(4) Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn durch die Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage keine negativen Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung vorliegen und ein Nutzungskonzept für die anfallende Abwärme vorgelegt wird.“
2. In § 7 wird in der Ziffer 3 folgende Wortfolge nach dem Beistrich ergänzt:
„insbesondere hinsichtlich der Einhaltung sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlichen Mindeststandards sowie zur Erhöhung regionaler Wertschöpfung,“
3. Nach § 9 wird folgender neuer § 9a inkl. Überschrift eingefügt:
„Transparenz und Evaluierung
§ 9a. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in den Jahren ab 2025 dem Nationalrat jährlich eine Evaluierung dieses Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Mittelverwendung, des Fortschritts im Ausbau der Erzeugungskapazitäten und der Einhaltung der Kriterien gemäß § 7 Z 3 vorzulegen.“
*****
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.01
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Schroll,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2555 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen werden (2575 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird in Artikel 1 wie folgt geändert:
1. In § 6 wird nach dem dritten Absatz folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
„(4) Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn durch die Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage keine negativen Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung vorliegen und ein Nutzungskonzept für die anfallende Abwärme vorgelegt wird.“
2. In § 7 wird in der Ziffer 3 folgende Wortfolge nach dem Beistrich ergänzt:
"insbesondere hinsichtlich der Einhaltung sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlichen Mindeststandards sowie zur Erhöhung regionaler Wertschöpfung,"
3. Nach § 9 wird folgender neuer § 9a inkl. Überschrift eingefügt:
"Transparenz und Evaluierung
§ 9a. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in den Jahren ab 2025 dem Nationalrat jährlich eine Evaluierung dieses Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Mittelverwendung, des Fortschritts im Ausbau der Erzeugungskapazitäten und der Einhaltung der Kriterien gemäß § 7 Z 3 vorzulegen."
Begründung
Das Abstellen auf die Kostendimension stellte in der Regierungsvorlage das zentrale Kriterium für das erfolgreiche Bieten um die Vergabe von Fördermitteln dar. Da mit geplanten 820 Mio. Euro beträchtliche budgetäre Mittel aufgebracht werden sollen, sind weitere Fördervoraussetzungen bzw. Förderkriterien vorzusehen.
Um nicht in einen allfälligen Konflikt mit der regionalen Wasserversorgung zu treten, sollen negative Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Im Sinne der Energieeffizienz soll ein Nutzungskonzept für die bei Elektrolyseuren anfallende Abwärme vorgelegt werden.
In den zu erlassenden Förderrichtlinien soll zudem die Förderung sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlicher Standards festgelegt werden. Dies sind beispielsweise die Förderung von Chancengleichheit, Gleichstellung und Gleichbehandlung, arbeitsplatzbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen, arbeitsrechtliche Bedingungen, wie etwa die Anwendung branchenüblicher Kollektivverträge, und eine regionale Wertschöpfung bei Komponenten.
Schließlich wird der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung eine jährliche Evaluierung aufgetragen.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Lukas Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.