21.23

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir verhandeln hier jetzt das Wehrrechtsänderungsgesetz, und da ist grundsätz­lich, sagen wir es einmal so, nicht die große Überraschung drinnen; das ist alles relativ unspannend, was da drinnen ist. Es ist nicht der große Wurf, könnte man sagen. Diese Tapferkeitsmedaillen, um die es da geht, sind angesprochen worden. – Das kann man machen. Ich glaube, das löst jetzt nicht die Probleme, die es im österreichischen Bundesheer gibt.

Ich glaube durchaus, dass das Papamonat etwas sehr Wichtiges ist, dass man Familie und Beruf näher zusammenbringt, dass man da auch das Bundesheer mitdenkt. Ich halte auch den Ergänzungsantrag, der dazu noch von der SPÖ kommen wird, für sehr sinnvoll, dass man da auch Möglich­keiten hat, das rechtlich abzusichern. Man muss allerdings schon dazusagen, dass das ein sehr schmaler Bereich ist, in dem man sich bewegt, weil man ab dem Moment, ab dem es eine militärische Notwendigkeit gibt, natürlich auch schauen muss, wo der Fokus liegt. Dementsprechend ist das sehr, sehr heikel und man muss sich genau anschauen, wie das von der Frau Bundesminis­ter dann im Ressort umgesetzt wird.

Ich glaube, die Kernfrage, die dahintersteht, die wir uns ja seit Jahren immer wieder stellen, ist: Wie machen wir das österreichische Bundesheer attraktiver? Wir sehen, dass der Zivildienst immer mehr angenommen wird, der Grundwehrdienst immer weniger angenommen wird. Das hat viele, viele Gründe. Ich glaube, wir werden sie alleine mit diesen Maßnahmen, die wir heute hier beschließen, nicht lösen können.

Wir investieren gerade – Gott sei Dank – auf gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen hier im Haus massiv in das Material. Das ist höchst notwendig gewesen, höchst an der Zeit gewesen. Wir haben aber parallel dazu das Problem, dass das dafür notwendige Personal, die Soldatinnen und Soldaten, nicht da ist und dass wir Teile dieses Geräts gar nicht werden bedienen können, dementsprechend sind größere Änderungen notwendig.

Diese größeren Änderungen bedeuten, dass wir den Berufsstand Soldat wieder attraktiver machen müssen, und ich glaube, eine der zentralen Möglich­keiten diesbezüglich ist durchaus der Weg Richtung mehr Zusammenar­beit und dadurch auch Internationalisierung; also ein enges Zusammenarbeiten der europäischen Partner, um dadurch auch eine Attraktivität durch Austausch, durch gemeinsames Üben, durch Kooperation hereinzubringen. Ich glaube, da ist sehr, sehr viel mehr möglich, als das momentan der Fall ist, und das ist der nächste Schritt, der zu machen ist.

Da haben wir ja auch die Frage der KSE-Novellierung, die uns schon lange be­schäftigt. Es geht beispielsweise um die EU-weiten Battlegroups, also die schnellen Einsatztruppen, die wir als Europäische Union zur Verfügung stel­len. Momentan ist es nicht wirklich möglich, daran teilzunehmen, weil schnelle Eingreiftruppen bedeuten würden, dass man schnell eingreift. In Öster­reich wäre das jetzt einmal so, dass man einen Hauptausschuss einberuft – das dauert schon einmal ein paar Tage –, und dann wird der Hauptausschuss darüber beraten, ob man dabei ist oder nicht. Das sorgt aber dafür, dass es unattraktiver ist, und deswegen ist die KSE-Novellierung höchst notwendig und wurde ja auch bereits beschlossen, leider aber nicht geliefert.

Deswegen möchte ich noch einmal dazu auffordern und einen Entschließungs­antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Beschluss zur Novellierung des KSE jetzt umsetzen!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidi­gung, wird aufgefordert, schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende Juli 2024, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die das Truppenentsendungs­gesetz KSE-BVG mit spezieller Berücksichtigung der Aufgaben Österreichs unter dem Strategischen Kompass der Europäischen Union novelliert. Spezifisch möge die Regierungsvorlage folgende Adaptierungen des KSE-BVG beinhalten:

- Einfügung einer Dringlichkeitsklausel in § 1 Z 1 lit. a;

- Anpassung der für die Teilnahme am Strategischen Kompass relevanten Ent­sendungstatbestände in § 1 Z 1 lit. a zur Klarstellung, welche Einsätze im Rahmen der Friedensicherung spezifisch enthalten sind;

- Einfügung in § 1 Z 1 lit. a von ‚europäischen Aktivitäten im Rahmen der GSVP.‘“

*****

Damit würden wir einen weiteren Schritt in Richtung Attraktivierung schaffen, denn wir wissen von den Soldatinnen und Soldaten, wie wichtig, wie spannend internationale Einsätze sind. Wir sehen am Balkan, wie oft wir dafür gelobt werden – Sie selber sehen es regelmäßig bei Truppenbesuchen und auch darüber hinaus.

Das bringt mich zu einem Punkt, den ich eigentlich nicht ansprechen wollte, Frau Bundesministerin; da ihn aber ein Kollege angesprochen hat, kommt man, glaube ich, nicht drumherum: Es geht auch darum, im Ausland ein attraktives Bild vom österreichischen Bundesheer zu zeichnen, und da helfen natürlich russlandfreundliche, Putin-freundliche Aussagen, was Waffen­lieferungen von anderen betrifft, insbesondere zum Schutz der Ukraine und zur Selbstverteidigung der Ukraine – und um nichts anderes geht es hier –, die Sie als rote Linie, die überschritten ist, bezeichnen, wenig.

Noch mehr schockiert mich aber – nachdem diese Debatte eigentlich eh schon beendet ist –, dass sich ein Oppositionspolitiker, nämlich Herr Kollege Laimer, hier herausstellt, alles Mögliche kritisiert, was die Bundesregierung macht – das ist auch das gute Recht der Opposition –, aber als einzigen positiven Punkt genau das findet: dass die Bundesregierung oder die Frau Ministe­rin kritisch zur Ukraine steht. (Abg. Laimer: Deeskalierend! Das ist ein Unterschied!) – Deeskalierend? Das ist kritisch der Ukraine gegenüber, das ist prorussische Propaganda, die hier verbreitet wird, und das reiht sich bei der SPÖ leider in eine Debatte ein, die wir seit Anfang des Ukrainekonflikts haben; das zeigte sich, als nur die Hälfte der Abgeordneten während der Selenskyj-Rede hier anwesend war, und bei vielen, vielen anderen Gelegenheiten. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Sie sollten lernen, sich endlich von Putin zu emanzipieren (Abg. Laimer: Das ist NEOS-Propaganda! – Abg. Stöger: Sie brauchen nicht ...!), denn Sie sind mit genau dieser Propaganda nicht sehr viel besser als die Freunde Putins Öster­reich. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Laimer: Das ist NEOS-Propaganda!)

21.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beschluss zur Novellierung des KSE jetzt umsetzen!

eingebracht im Zuge der Debatte in der 266. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (2554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinarge­setz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024) (2573 d.B.) – TOP 14

Am 13. Oktober 2022 verabschiedete der Nationalrat einen Entschließungs­antrag zur Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Soli­darität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG). Die Absicht der Novelle war, die seit 1998 unveränderte Gesetzeslage an die neue Realität anzupassen, in der das Österreichische Bundesheer auch an Operationen der Europäischen Union unter dem Strategischen Kompass teilnehmen und als verlässlicher Partner gesehen werden kann.

Vor allem die Teilnahme an der Rapid Deployment Capacity, also einer schnellen Eingreiftruppe, macht eine Gesetzesgrundlage notwendig, die a priori, noch bevor ein Einsatzbefehl kommt, eine österreichische Teilnahme durch einen an die neuen Aufgaben und Verpflichtungen angepassten Rechtsrahmen kodifiziert.

Die RDC basiert auf der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspoli­tik (GASP) der Europäischen Union, die von Österreich infolge des EU-Beitritts durch den (damaligen) Art. 23f B-VG im Jahre 1999 adoptiert wurde. Geltendes Recht laut Art. 23j Abs. 1 B-VG sieht vor, dass Österreich an sämtlichen Missionen unter der GASP, inklusive Kampfeinsätzen, teilnehmen darf.

Nachdem das Österreichische Bundesheer eine Parlamentsarmee ist und ein Einsatz im Ausland eines Beschlusses des Hauptausschusses bedarf, hat Öster­reich als Partner ein Verlässlichkeitsproblem. Als Teil einer schnellen Eingreif­truppe muss das Oberkommando sicher sein können, dass alle Truppenteile im Falle eines Einsatzbefehls an der

Operation ohne Verzug teilnehmen. Dazu erklärte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner im Juli 2022

"Mit der Schaffung einer Dringlichkeitsklausel für Einsätze nach § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG könnte eine erleichterte Teilnahme an der schnellen Einsatztruppe er­möglicht werden. Darüber hinaus könnte eine Anpassung der Entsendetatbestände an das geänderte Aufgabenspektrum der Einsätze angedacht werden."

Diese Erklärung der Bundesministerin bildete die Grundlage des Entschließungsan­trags 2756/A(E), der im Ausschuss und im Nationalrat Zustimmung fand und in Form von Entschließung 272/E verabschiedet wurde:

Entschließung des Nationalrates vom 13. Oktober 2022 betreffend Novellierung des KSE:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidi­gung und Bundesministerin für EU und Verfassung, werden aufgefordert, dem Natio­nalrat einen Entwurf zur Novellierung des KSE-BVG unter spezieller Berück­sichtigung der Implikationen des „Strategischen Kompass“ der Europäischen Union vorzulegen.

Seit Oktober 2022 gab es keine weiteren legislativen Aktivitäten zu diesem Gesetzesbeschluss. In ihrer Antwort auf die Parlamentarische Anfrage Nr. 17218/J schrieb Bundesministerin Tanner (datiert mit 14. Februar 2024): "Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat dem für Verfassungsänderungen zuständigen Bundeskanzleramt Änderungswünsche zur Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) mitgeteilt. Es liegen keine Informationen über den derzeitigen Bearbeitungsstand der Novellierung vor."

Obwohl das ÖBH sich bereits aktiv auf Teilnahme an der RDC 2025 vorberei­tet, hat die Bundesregierung den Auftrag des Nationalrats sowie die Aufforderung der zuständigen Ministerin, die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend an­zupassen, seit nunmehr eineinhalb Jahren ignoriert. Nun wurde ein Wehrrechtsände­rungsgesetz präsentiert, in dessen Rahmen auch eine Novellierung des KSE angebracht wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende Juli 2024, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die das Truppenentsendungsgesetz KSE-BVG mit spezieller Berücksichtigung der Aufgaben Österreichs unter dem Strate­gischen Kompass der Europäischen Union novelliert. Spezifisch möge die Regie­rungsvorlage folgende Adaptierungen des KSE-BVG beinhalten:

•     Einfügung einer Dringlichkeitsklausel in § 1 Z 1 lit. a;

•     Anpassung der für die Teilnahme am Strategischen Kompass relevanten Ent­sendungstatbestände in § 1 Z 1 lit. a zur Klarstellung, welche Einsätze im Rahmen der Friedensicherung spezifisch enthalten sind;

•     Einfügung in § 1 Z 1 lit. a von "europäischen Aktivitäten im Rahmen der GSVP."

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. – Bitte sehr, Frau Bundesminister.