Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister!
„Sie haben ein 360 Mio. Euro schweres Impulsprogramm für die Landwirtschaft präsentiert, wann ist dieses für unsere Bäuerinnen und Bauern spürbar?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! 360 Millionen Euro Impulsprogramm – Zielsetzung ist: Zukunftsinvestitionen sichern, Wettbewerbsfähigkeit steigern und natürlich den Wertverlust aufgrund der Inflation ausgleichen. Das schaffen wir, indem wir die Prämien im Agrarumweltprogramm und bei der Bergbauernförderung um 8 Prozent erhöhen, bei den Erschwernisgruppen 3 und 4 sogar um 14 Prozent erhöhen. Darüber hinaus werden die Mittel für die Investitionsförderung erhöht. Insgesamt bringt das zum Beispiel für einen Betrieb mit 20 Hektar im Berggebiet 700 Euro mehr im Jahr und – wenn es um Investitionen geht – bis zu 40 000 Euro mehr Unterstützung für Investitionen. Ausgezahlt wird der Betrag noch im Dezember, so wie jedes Jahr, regulär mit den GAP-Zahlungen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? (Abg. Strasser: Vielen Dank!)
Dann kommt Abgeordneter Kainz mit einer Zusatzfrage. – Bitte sehr.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Herr Bundesminister, auch wir unterstützen die Entlastung für die Bauern von rund 20 Cent pro Liter, jedoch wollen wir auch sicherstellen, dass davon jeder Landwirt gleichermaßen profitieren kann.
Die Novelle des Mineralölsteuergesetzes regelt nicht definitiv, wie die Abgeltung zu erfolgen hat. Dafür ist eine Verordnung zu erstellen, und zwar im Einvernehmen der Bundesminister:innen für Finanzen, für Landwirtschaft und für Klimaschutz, die den Verbrauch je Hektar bewirtschafteter Fläche, unterteilt nach der Bewirtschaftung, festlegt, wobei die Verbrauchswerte aus dem tatsächlichen durchschnittlichen Verbrauch abhängig von der Bewirtschaftungsart abzuleiten sind.
Jetzt ist meine Frage an Sie, Herr Bundesminister: Inwiefern können Sie sicherstellen, dass es beim Agrardiesel zu einer gerechten Vergütung des pauschalierten Verbrauchs ohne neue Klimaschikanen kommt, da es für die Verordnung ein Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz braucht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist ganz einfach: Die Grundlage für die Werte sind Studien der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Diese Zahlen pro Hektar – das ist ja abhängig von der Bewirtschaftung, Grünland, Acker – liegen ja auch zugrunde, wenn es um die CO2-Steuer-Rückvergütung geht.
Sie wissen, das ist ein Teil der ökosozialen Steuerreform, der jetzt endlich auch mit dem 300-Millionen-Euro-Paket ausgezahlt wird. Das heißt, wir haben da einen Konsens, was die Daten betrifft, was die Mengen betrifft, und von dem her bin ich zuversichtlich, dass das alles gelingt, wie es gewünscht ist. Sie können darauf vertrauen: wissenschaftliche Basis, Konsens in der Vorgangsweise und bei den Werten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Feichtinger. – Bitte.