10.14
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem vorliegenden Fremdenrechtspaket, das speziell auf die Situation der vor dem Krieg geflüchteten Ukrainer:innen abzielt, werden vier Gesetze verändert, das hat Kollege Muchitsch schon erläutert. Dabei handelt es sich um folgende Gesetze: das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und auch das Ausbildungspflichtgesetz.
Ich möchte in meiner Rede vor allem auf zwei Punkte eingehen, die mir besonders wichtig erscheinen. Das ist auf der einen Seite die Ausweitung auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus und auf der anderen Seite die Änderung im Ausbildungspflichtgesetz.
Zunächst zur Erklärung zu den Begrifflichkeiten, weil wahrscheinlich nicht alle Zuseherinnen und Zuseher so häufig damit zu tun haben: Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte? – Die Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten Drittstaatsangehörige, also alle Nicht-EU-Bürger:innen und Nicht-Schweizer:innen. Damit haben sie eine Aufenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung. Diese Arbeitsgenehmigung ist jedoch nur auf einen bestimmten Arbeitgeber oder eine bestimmte Arbeitgeberin beschränkt und gilt meistens für zwei Jahre. Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus hingegen erlaubt den Drittstaatsangehörigen eine Beschäftigung in ganz Österreich, auch unabhängig davon, ob sie selbstständig oder unselbstständig sind. Sie ist also nicht auf einen bestimmten Arbeitgeber oder eine bestimmte Arbeitgeberin beschränkt und ermöglicht somit einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle erhalten die vom Krieg vertriebenen Ukrainer:innen, die bereits im österreichischen Arbeitsmarkt integriert sind, Zugang zu dieser Rot-Weiß-Rot-Karte plus, damit sie eben in ganz Österreich arbeiten können, unabhängig davon, bei wem sie zu arbeiten angefangen haben, und sie können auch jederzeit den Arbeitsort oder den Betrieb wechseln. Somit bieten wir den Vertriebenen eine langfristigere Perspektive, aber vor allem auch den Betrieben Rechtssicherheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Nun zum Ausbildungspflichtgesetz: Die neue Regelung sieht vor, dass die Ausbildungspflicht auch für vertriebene ukrainische Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gelten wird, um so die Lücke zwischen dem Ende der Schulpflicht und dem Arbeitsmarktzugang zu schließen. Diese Änderung ermöglicht eine schnelle und passende Einbindung der Jugendlichen in das österreichische Bildungs- und Ausbildungssystem und verbessert später ihre Chancen, besser in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Bei der Erstellung ihrer Perspektiven- und Betreuungspläne, die vorgesehen ist, soll auch berücksichtigt werden, dass die Jugendlichen am Unterricht ihrer früheren ukrainischen Schulen online teilnehmen sollen.
Darüber hinaus entlastet diese Regelung auch die betreuungspflichtigen Personen, also vor allem die Mütter, die mit ihren Kindern und Jugendlichen nach Österreich geflüchtet sind. Da diese durch die Ausbildungspflicht gut aufgehoben sind, ist es den betreuungspflichtigen Personen leichter möglich, ihrer Erwerbstätigkeit frei nachzugehen. Die Änderung des Ausbildungspflichtgesetzes wurde auch von vielen wichtigen Organisationen wie dem UNHCR oder auch der Caritas begrüßt, weil dadurch die Bildungs- und Zukunftsperspektiven der jungen Ukrainer:innen in Österreich gefördert werden.
Abschließend möchte ich noch betonen, dass dieses Fremdenrechtspaket nicht nur den vor dem Krieg geflüchteten Ukrainer:innen hilft, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Integration und eben auch zum sozialen Zusammenhalt bei uns in Österreich ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.