10.51

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! So, jetzt noch einmal: Worum geht es? – Es geht schlichtweg darum, dass sich Menschen, die arbeitslos werden, künftig Wege zum AMS ersparen können, wenn sie wollen (Abg. Tanja Graf: Ja, wenn sie wollen!), indem sie ihre Anträge digital einbringen, indem sie sich den Weg dorthin ersparen. Der Weg muss nämlich oft mehrfach stattfinden, nämlich hingehen, Formular holen, zurückkehren, Unterlagen sammeln, wieder hingehen, und dabei gibt es in Wirklichkeit auch kaum eine Beratung oder Betreuung, sondern es werden nur die Formalien erledigt.

Das können sich künftig Menschen, die das wollen, ersparen. (Zwischenruf des Abg. Lausch.) Es gibt viele, viele Menschen, die arbeitslos sind, aber innerhalb der ersten paar Wochen, der ersten paar Monate gleich wieder einen Job finden, und die ersparen sich künftig diese Wege. Wer das nicht will, wer das nicht kann, wer lieber aufs AMS geht, der- oder diejenige kann das weiterhin machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist im Gesetz auch ganz klar verankert. Ich zitiere aus den Erläuterungen (Abg. Stöger: Erläuterungen sind kein Gesetz!), dass keine „Verpflichtung zu einer elektronischen Antragstellung“ besteht (Abg. Stöger: Im Gesetz steht es anders!) – ja, ich lese das im Gesetz auch noch! –, dass das AMS nicht einmal prüfen darf, „ob Kundinnen oder Kunden eine elektronische Antragstellung möglich ist“. Das heißt, das muss auf jeden Fall angeboten werden.

Weiters heißt es im Gesetz – § 46 Abs. 1 –: „Personen, denen die Beantragung über das elektronische Kommunikationssystem nicht möglich ist, ist die persönliche Antragstellung bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle oder ein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsmarktservice unter­stützter Zugang zum elektronischen Kommunikationssystem in jeder Geschäfts­stelle zu ermöglichen.“ – Das ist Fakt. Das ist Gesetz. Es ist analog möglich, es ist digital möglich, jeder nach seinen Bedürfnissen, jeder nach seinen Fähigkeiten, jeder, wie er – oder sie – kann oder will.

Der wesentliche Hintergrund dabei ist, dass künftig AMS-Berater:innen, AMS-Mitarbeiter:innen über diese Maßnahme eben mehr Zeit, mehr Möglichkeiten haben und bekommen sollen, um Menschen, die beim AMS betreuungsinten­siver sind, die es schwerer haben, die nicht selbstständig nach ein paar Wochen schon einen Job finden, auch mehr Betreuung, Unterstützung, Beratung zukommen zu lassen. Wir wissen genau, dass die Menschen, die im AMS in der Beratung arbeiten, sehr oft vor allem mit Bürokratie, mit Administration eingedeckt sind und sich nur selten so intensiv um Menschen, die arbeitslos sind, kümmern können, wie sie sollten.

Das ist das Ziel dieser Maßnahme, dass das verstärkt möglich sein wird, weil wir nämlich genau wissen, dass natürlich dann, wenn sich AMS-Betreuer:innen, AMS-Berater:innen besonders intensiv um die entsprechenden Klient:innen kümmern können, eine Vermittlung von Jobs, die Wiederaufnahme der Arbeit viel einfacher möglich ist.

Weil auch das elektronische System angesprochen worden ist: Die Tatsache, dass man, wenn man im elektronischen System ist, wenn man das digital beantragt hat, zweimal die Woche reinschauen muss, bedeutet ja, dass das – und das ist der Unterschied – in Wirklichkeit ein Schutz vor Willkür ist. Es ist keine Willkür, weil klar festgelegt ist, in welchem Rahmen das passieren muss und dass man eben nicht ständig auf alle Zusendungen immer wieder reagieren muss.

Darum bitte ich auch um möglichst breite Zustimmung für diese Möglichkeit, sich künftig Wege zum AMS zu ersparen und diese online und digital zu erledigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Das ist ja unfassbar!)

10.55

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. – Bitte.