14.26

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, Herr Kollege Gahr, dass ich kurz auf Ihren Redebeitrag repliziere.

Sie haben einen Punkt angesprochen, den wir gestern zum Thema unserer dring­lichen Debatte gemacht haben, nämlich dass wir Menschen, die mit der digitalen Transformation nicht mitkommen, auch das Recht auf ein analoges Leben ermöglichen. Das haben wir gestern thematisiert, und es war die ÖVP, die gesagt hat, das braucht es alles nicht, denn jeder hat die Möglichkeit, teilzunehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Leichtfried: So schaut es aus!) – Hätten Sie gestern unserem Antrag zugestimmt, hätten Sie heute das Thema nicht ansprechen müssen.

Den Mitarbeiter:innen und Kolleg:innen von der Volksanwaltschaft sage ich Danke für den umfassenden Bericht und für ihre Prüftätigkeit, die sie das ganze Jahr über durchführen.

Ich möchte – wenig überraschend – zuerst zum Thema Heimopferrente Stellung beziehen. Die Heimopferrente steht jenen Menschen zu, die zwischen Mai 1955 und Dezember 1999 als Kinder fremduntergebracht werden mussten – in Heimen, in Krankenanstalten oder auch bei Pflegefamilien – und die in dieser Fremdunterbringung Missbrauch oder Gewalt erlebt haben. Seit 2017 kann über die Volksanwaltschaft die sogenannte Heimopferrente beantragt werden.

Was wir im Bericht 2023 gesehen haben, ist, dass es wieder einen Anstieg bei der Zahl der Anträge gegeben hat. Das ist darauf zurückzuführen, dass es vor allem von Personen aus sogenannten Taubstummeneinrichtungen jetzt vermehrt zu Anträgen gekommen ist. Dem liegt auch eine spezielle Informationstätigkeit in diesem Bereich zugrunde. Dafür möchte ich Danke sagen, dass wir hier auch speziell auf diese Zielgruppe noch einmal extra zugegangen sind, weil diese Menschen ein Recht haben, entsprechend entschädigt zu werden.

Mir ist aber auch wichtig, zur präventiven Menschenrechtskontrolle und da speziell zu den Besuchen in den Pflegeheimen für die Altenpflege Stellung zu beziehen.

Wir haben es vorhin schon gehört, Kollegin Ribo hat es gesagt: Im vergangenen Jahr hat die Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit dieser präventiven Menschenrechtskontrolle 119 Pflegeeinrichtungen unangekündigt geprüft.

Das Positive ist, dass, wenn die Volksanwaltschaft kommt, dort Mängel feststellt und Beanstandungen macht, wir es in diesen Berichten auch nachlesen können, wenn diese Mängel behoben werden.

Es ist also nicht umsonst, dass die Volksanwaltschaft dort hinkommt, sondern das wird angegriffen, wird aufgegriffen und wird umgesetzt, und das ist wichtig und dafür möchte ich auch einmal Danke sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei diesen Besuchen hat die Volksanwaltschaft aber natürlich auch großen Reformbedarf in der Pflege festgestellt. No na net, wir kennen diese Probleme alle. Wir wissen um den großen Mangel an Pflegekräften. Wir wissen, dass teilweise Betten oder sogar ganze Abteilungen geschlossen sind, weil wir aufgrund des Mangels an Pflegekräften diese Betten gar nicht belegen können.

Da ist Reformbedarf gegeben. Die Volksanwaltschaft stellt das auch mit der notwendigen Expertise fest. Aber wir alle wissen das. Wenn wir die Pflegeheime in unseren Regionen besuchen, wenn wir uns die Zeit nehmen, mit Pflegekräften zu sprechen, dann wissen wir, dass wir da dringend handeln müssen, und die demografische Entwicklung zeigt uns, dass dieser Handlungsbedarf enorm und riesengroß ist.

Wir als Sozialdemokratie wollen uns diesem Thema auch widmen. Wir haben einen Plan, wie wir die Arbeitsbedingungen für die Menschen in der Pflege entsprechend verbessern, wie wir dafür sorgen können, dass sich mehr Menschen für einen Beruf in der Pflege entscheiden.

Wir wollen dort ansetzen und sagen auch, analog zur Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten müssen auch Pflegekräfte in der Ausbildung entsprechend entlohnt werden: 2 300 Euro brutto in der Ausbildung, 14 Mal im Jahr. Ganz klar ist: Die Pflegeausbildung darf nichts kosten, sie muss kostenlos und von Studiengebühren befreit sein. Nur so ist es möglich, dass man sich auch am zweiten Bildungsweg dafür entscheiden kann – aus rein ökonomischen Gründen –, eine Pflegeausbildung zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wissen auch, dass wir gerade bei den Arbeitsbedingungen an vielen Stell­schrauben drehen müssen. Es herrschen Arbeitsbedingungen in diesem Job, die die Menschen physisch, gesundheitlich schädigen, und viele können den Job logischerweise dann auch nicht bis zur Pension ausüben. Da müssen wir ansetzen, dem müssen wir entgegenwirken.

Sehr geehrte Damen und Herren, die prekäre Pflegesituation betrifft uns alle. Wenn wir ermöglichen wollen, dass jede Person, die einen Bedarf hat und eine Pflegestelle braucht, diese auch bekommt, dann müssen wir auch entsprechend handeln. Mir ist es ganz wichtig zu sagen: Jene Menschen, die sich für einen Job in der Pflege entscheiden, machen das aus Überzeugung, die tun das, weil sie diesen Job gerne machen wollen. Nehmen wir diese Pflegekräfte ernst, schrauben wir bei den Arbeitsbedingungen, schrauben wir beim Gehalt, setzen wir da an, damit wir die Leute langfristig und nachhaltig in der Pflege halten! Klatschen alleine wird da nicht ausreichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte, Herr Abgeordneter.