14.31
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich eingangs im Namen meiner Fraktion bei Ihnen, geschätzte Volksanwälte, für diesen sehr ausführlichen, sehr umfangreichen, aber wie gewohnt auch sehr kritischen Bericht bedanken, weil er doch einige wichtige Umstände der heimischen Verwaltung aufzeigt und darüber hinaus auch vieles ableiten lässt, was einfach notwendig ist und uns eigentlich als Auftrag für die Zukunft mitgegeben wird.
Da bin ich bei einem zentralen Thema, das wir immer schon sehr kritisch gesehen haben, nämlich beim Bereich Asyl- und Fremdenrecht, der unter dem Punkt 3.6.1 in diesem Bericht zur Verwaltung sehr ausführlich und mitunter auch sehr kritisch gesehen wird. Es ist dort von Ihnen vermerkt, dass es einmal mehr einen deutlichen Beschwerdeanstieg im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts gegeben hat und damit natürlich auch ein enormer Verwaltungsaufwand verbunden war, insbesondere wenn wir uns den Personal-, aber auch den Kostenaufwand anschauen, der mit der Administration verbunden ist. Aber nicht nur der unmittelbare Verwaltungs- und Kostenaufwand ist hier ein wesentlicher Faktor, sondern auch die daraus entstehenden Folgekosten, seien es jetzt Kosten für Rechtsmittelverfahren, seien es Kosten, die durch die Bundesbetreuung entstehen, seien es Kosten für Abschiebungen, die einen wesentlichen Kostenaufwand verursachen, oder seien es auch Kosten für die Unterbringung von verurteilten Fremden.
Ich darf daran erinnern, ein Drittel aller Häftlingsinsassen in Österreich sind Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft. Auch da setzt sich dieser erhöhte Kosten- und Personalaufwand einmal mehr fort. Das Gebot der Stunde ist daher für uns, für meine Fraktion, dass es eine dringende Minimierung der Flüchtlingsströme geben muss, um diese Kosten, die wir alle tragen, zu vermindern, einzuschränken und zurückzuführen. Es geht dabei aber nicht nur um die Flüchtlingsströme nach Österreich, sondern um die Flüchtlingsströme insgesamt, in die gesamte EU. Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ernennung eines EU-Kommissars für Remigration“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, einen Kommissar für Remigration zu installieren.“
*****
Ich darf Sie einladen, diesen Antrag breit zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ernennung eines EU-Kommissars für Remigration
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7, Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 47. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2023) (III-1135/2578 d.B.), in der 268. Sitzung des Nationalrates, am 13. Juni 2024
Im aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft betrafen zum wiederholten Male zahlreiche Beschwerden die Themengebiete Asyl sowie das Niederlassungs- und Fremdenpolizeirecht. In diesem Bereich wurden insgesamt 2.064 Fälle verzeichnet, eine deutliche Steigerung zum letzten Jahr. Ein Themenkomplex, der bei den Österreicherinnen und Österreichern zunehmend Besorgnis hervorruft.
Die im Bericht der Volksanwaltschaft erwähnte unkontrollierte Migration ist jedoch nicht nur in Österreich, sondern in der gesamten EU ein gravierendes Problem, weshalb es notwendig ist, eine umfassende und koordinierte Lösung auch auf EU-Ebene zu finden.
Die bisherige Politik der Europäischen Kommission hat im Kampf gegen die illegale Masseneinwanderung vollkommen versagt. Das Asylrecht, wie es derzeit besteht, gewährt jedem, der die EU-Außengrenzen erreicht, ein Verfahren in einem EU-Mitgliedsstaat. Dies führt zwangsläufig zum Missbrauch des Asylsystems und zu unkontrollierter Zuwanderung.
Ein neu geschaffener EU-Kommissar für Remigration würde sich gezielt mit der Bekämpfung dieser illegalen Migration befassen und sicherstellen, dass Rückführungen effizient und konsequent umgesetzt werden. Dieser Kommissar muss das zentrale Problem des Versagens der EU bei den Rückführungen von illegal in der Union Aufhältigen angehen, welches auch schon der EU-Rechnungshof kritisiert hat. Zur Erinnerung: Vier von fünf Personen, die die Aufforderung erhalten, die EU zu verlassen, tun dies nicht und bleiben einfach, obwohl sie kein Recht dazu haben. Durch die Überwachung und die gezielte Kontrolle der EU-Außengrenzen würden die Sicherheit der Mitgliedstaaten erhöht und unkontrollierte Einreisen verhindert werden.
Die Rückführung illegaler Migranten würde neben der Senkung der Kriminalität auch die Sozialsysteme der EU-Mitgliedstaaten entlasten. Diese wirtschaftliche Entlastung führt dazu, dass Millionenbeträge in den europäischen Staaten bleiben –Geld, das man dringend für die eigenen Landsleute benötigt.
Ziel ist es, die bestehenden Defizite in der Migrationspolitik zu beheben, die Grenzsicherheit zu stärken, die Remigration zu beschleunigen und die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen durch illegale Migration zu reduzieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, einen Kommissar für Remigration zu installieren.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.