Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, samt Titel und Eingang in 2592 der Beilagen.
Da es sich bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Das ist dementsprechend gegeben.
Ich nehme Ihre Zustimmung schon an. – Das ist damit einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2593 der Beilagen.
Gleicher Sachverhalt wie beim vorigen Beschluss.
Ich stelle wieder die verfassungsmäßig vorgesehene Anzahl der Abgeordneten fest.
Wer ist dafür? – Das ist wieder einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer das auch in dritter Lesung tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationsordnungsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2594 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Informationsordnungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthält, darf ich wiederum im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder feststellen. – Die ist gegeben.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Wer tut das auch in dritter Lesung? – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz und das Volksanwaltschaftsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2595 der Beilagen.
Wer dafür ist, den darf ich um Zustimmung ersuchen. – Auch das ist einstimmig.
Und in dritter Lesung: Darf ich noch einmal bitten? – Gleiches Stimmverhalten, es ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.