11.08

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Grund und Boden ist ein besonderes Gut, vor allem ist es dadurch gekennzeichnet, dass wir es nicht vermehren können.

Wir alle wissen, der Nachfragedruck auf Grund und Boden steigt. Wir kennen das Problem des Bodenverbrauchs, wir wissen, dass wir da auf die Bremse steigen müssen; wir wissen, dass es angesagt sein wird, bauen zu können, ohne Boden zu verbrauchen, und in diesem Zusammenhang spielen natürlich die Raumordnungsgesetze der Bundesländer eine wesentliche Rolle – die Raumord­nung ist ja aufgrund unserer Bundesverfassung im Wesentlichen Landes­materie, die Bundesländer regeln Raumordnungsfragen. Es hat schon in den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderts den Versuch gegeben, die Vertragsraumordnung so zu etablieren, dass man – um es salopp auszudrücken – sich Widmungen kaufen kann. Dem hat der Verfassungsgerichtshof mit dem richtungsweisenden Erkenntnis aus dem Jahr 1999, in dem er erklärt hat, warum das nicht geht, warum das mit unserer Verfassungsarchitektur, aber auch mit unserer Rechtskultur nicht übereinstimmt, einen Riegel vorgeschoben.

Wenn wir heute über diesen neuerlichen Versuch, die Vertragsraumordnung so quasi verfassungsrechtlich abzusichern, diskutieren und abstimmen werden, so wird auch dieser Versuch nicht gelingen. Wir werden in den noch folgenden Redebeiträgen zu diesem Tagesordnungspunkt hören, wie toll das sei, weil damit Rechtssicherheit geschaffen werde. – Mitnichten! Keinerlei Rechtssicherheit! Ganz im Gegenteil, es wird ein verfassungsrechtlicher Irrweg eröffnet, der zum einen zu weiteren Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof führen wird und zum anderen auch das Problem der Intransparenz und der Korruptions­geneigtheit weiter verschärfen wird. (Abg. Gerstl: Nein! Entschuldige bitte, nein!)

Wir haben die Situation: Auf der einen Seite sind die Gemeinden, die das hoheitliche Instrument in der Hand haben, Raumordnungsentscheidungen zu treffen, Widmungsentscheidungen zu treffen, Entscheidungen über Baudichten zu treffen, und auf der anderen Seite stehen eben die Interessen der Grundeigentümer. Mit diesem Weg, der jetzt beschritten wird, dass in die Bundesverfassung die Möglichkeit aufgenommen wird, Raumordnungsentscheidungen per zivilrechtlichem, per privatrechtlichem Vertrag herbeizuführen, werden wir das Problem, wie wir den Boden verfügbar machen, ein Problem, das wir tatsächlich haben, nicht lösen.

Was wir bräuchten, das wäre ein Bundesraumordnungsrahmengesetz. Was wir bräuchten, das wären klare Bestimmungen darüber, wie es mit dem Bodenverbrauch in Österreich weitergeht. Was wir nicht brauchen, ist, jetzt diese Seitengasse zu öffnen, wie eben im Wege privatrechtlicher Vereinba­rungen in intransparenter Form Deals gemacht werden können, die die Allgemeinheit schädigen werden und das Problem des Bodenverbrauches nicht lösen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.12

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte. (Abg. Michael Hammer: Ihr seid dafür, gell, bitte so die Rede gestalten!)