18.59
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über die vorliegende Gesetzesnovelle, mit der die Abwicklung der Cofag eingeleitet wird, wurde bereits alles Wesentliche gesagt.
Zwei Dinge hervorzuheben ist mir wichtig: Zum einen wird selbstverständlich eine geordnete Überführung der Aufgaben der Cofag in die staatliche Finanzverwaltung sichergestellt. Die Finanzprokuratur – das wurde vorhin erwähnt –, also die Anwältin der Republik, wird zu diesem Zwecke den entsprechenden Prozess begleiten. – Danke an dieser Stelle an die Finanzprokuratur und an Herrn Präsidenten Peschorn für seine Begleitung.
Zweiter wichtiger Punkt: Für die Unternehmen, die Hilfsgelder von der Cofag bezogen haben beziehungsweise beziehen, ändert sich dem Grunde nach nichts, außer dass eben der Bund künftig an die Stelle der Cofag als Vertragspartner der Unternehmen tritt. Auf keinen Fall kommt es aufgrund der Umstrukturierung zu irgendwelchen Verschlechterungen für die Unternehmen – das kurz zum Gesetz.
Die Debatte gibt einem aber natürlich auch die Möglichkeit, etwas zurückzublicken. Ich glaube, wenn man die letzten Jahre – mittlerweile sind es doch über vier Jahre seit Bestehen der Cofag – Revue passieren lässt, ist es wichtig, zu sagen: Die Herausforderungen waren groß, ja, waren zu Beginn enorm groß, und klar ist, dass mit den notwendigen finanziellen Hilfsmaßnahmen in noch nie dagewesenem Umfang Neuland betreten wurde, selbstverständlich, großes Neuland; das darf man nicht vergessen.
Manche Maßnahmen – das wurde bereits erwähnt – wie beispielsweise der Umsatzersatz, die in der erforderlichen Geschwindigkeit ausgearbeitet werden mussten, haben sich später als nicht besonders treffsicher herausgestellt. Das hat auch der Rechnungshof, der diese ersten Hilfsmaßnahmen analysiert hat, festgestellt und kritisiert. Wir haben diese und auch andere Kritikpunkte sehr, sehr ernst genommen und die Maßnahmen dann auch sukzessive verbessert und treffsicherer gemacht.
Alles in allem sind wir wirtschaftlich – da muss ich Abgeordnetem Krainer widersprechen – sehr gut aus dieser Krise herausgekommen. Der Vergleich macht uns sicher, der Vergleich zu Deutschland hat uns damals sicher gemacht. Wir sind wesentlich besser aus der Krise herausgekommen als die meisten anderen europäischen Länder, und das wurde uns ja auch von Wirtschaftsforschungsinstituten unterschiedlichster Art, beispielsweise auch vom Wifo, bestätigt.
Als ich nicht ganz zwei Jahre nach Beginn der Coronakrise das Amt des Finanzministers angetreten habe, war mir klar, dass es bei der Auszahlung von so hohen Summen, um die es da gegangen ist, also des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, maximale Transparenz braucht. Als Bundesregierung haben wir daher auch eine Transparenzoffensive gestartet, deren Kern es war, dass alle Coronaförderungen über 10 000 Euro in die Transparenzdatenbank aufgenommen werden.
Damit darf ich auch berichtigen, was vorhin gesagt worden ist: Frau Abgeordnete Doppelbauer, das war nicht eine europäische Vorgabe, die wir umgesetzt haben. Die europäische Vorgabe war: ab 100 000 Euro; wir haben die Grenze bei 10 000 Euro angesetzt – das sozusagen als tatsächliche Berichtigung dessen, was Sie vorhin gesagt haben. Wir haben Förderungen über 10 000 Euro auch entsprechend in die Transparenzdatenbank aufgenommen.
Auch gab es entsprechende Berichtspflichten gegenüber dem Parlament; die gab es ja eigentlich bereits davor. Ebenfalls hat das Angebot an alle Parlamentsparteien bestanden – das wurde vorhin auch schon besprochen –, sich im Beirat der Cofag entsprechend zu engagieren und die Möglichkeit zu nutzen, sich dann jeden einzelnen Förderfall im Detail anzuschauen. Leider haben eben, wie vorhin erwähnt, nicht alle Parteien – die Sozialpartner übrigens schon, aber leider nicht alle Parteien – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Warum ist es wichtig, das in diesem Zusammenhang zu erwähnen? – Weil es von Anfang an zum Teil vielleicht berechtigte, aber zum Teil auch völlig überzogene Kritik an der Cofag gab, und das haben die redlich arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cofag wirklich nicht verdient, denn diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bislang fast 1,4 Millionen Anträge von ungefähr 660 000 Antragstellern bearbeitet. 1,4 Millionen Anträge – das ist gewaltig, das hat es in dieser Größenordnung davor noch nicht gegeben. 14 Milliarden Euro an Hilfsgeldern wurden von der Cofag ausbezahlt, durchschnittlich übrigens 22 000 Euro an Förderung pro Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin.
Wurden in dem gesamten Prozess Fehler gemacht? – Ja, selbstverständlich wurden Fehler gemacht. (Zwischenruf des Abg. Köchl.) Es wurde aber im Anschluss dann auch immer aus diesen Fehlern gelernt, vor allem wurde die Treffsicherheit der Maßnahmen im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sukzessive immer weiter verbessert. (Abg. Krainer: Aber das stimmt doch nicht! Es wurde schlechter! – Abg. Lindinger – in Richtung Abg. Krainer –: Horch zu! – Abg. Krainer: Es wurde schlechter!)
Zur Abwicklung der Cofag: Von Anfang an war klar, dass es die Cofag nur so lange braucht, wie es auch die coronabedingte Auszahlung der Hilfsmaßnahmen braucht. Das impliziert auch schon der Name der Cofag. Jetzt, vier Jahre nach dem Ausbruch der Pandemie beziehungsweise ein Jahr nach Auslaufen der letzten Hilfsinstrumente, ist der Zeitpunkt gekommen, die ordnungsgemäße Abwicklung der Cofag einzuleiten, und das tun wir mit dieser vorliegenden Novelle.
Den betreffenden Unternehmen – das zu erwähnen ist, glaube ich, in diesem Zusammenhang auch wichtig, damit keine Missverständnisse aufkommen – kann ich versichern, dass sich die österreichische Finanzverwaltung mit Unterstützung der Finanzprokuratur gewohnt professionell auf die Übernahme der bisherigen Cofag-Aufgaben vorbereitet, und wie eingangs erwähnt wird sich an den Ansprüchen der Unternehmen aufgrund dieser Aufgabenübertragung auch nichts ändern. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.06