21.25
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die NIS2-Richtlinie der EU zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau innerhalb der Mitgliedstaaten zu harmonisieren und auch dementsprechend zu erhöhen. Das Ganze wurde im Jahr 2022 vorgestellt und sollte im besten Fall bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Vergleich zur vorherigen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 erweitert sich auch der Anwendungsbereich erheblich. Nun sind mehr Unternehmen aus verschiedenen Sektoren – darunter Energie, Transport, Banken, Gesundheitswesen und die öffentliche Verwaltung – stark betroffen. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören Maßnahmen in den Bereichen Cyberrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette.
Die NIS2-Richtlinie differenziert zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, wobei die Anforderungen je nach Kategorie sehr unterschiedlich sind. Diese Unterscheidung ermöglicht auch, eine gezielte Regulierung durchzuführen, und stärkt die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen. Genau diese Widerstandsfähigkeit benötigen wir auch in der jetzigen Situation. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Himmelbauer.)
Es wurden jetzt auch schon einige Kritikpunkte genannt, und ich kann ihnen zum Teil auch folgen. Sicherlich sind im Entwurf auch Dinge enthalten, die man hätte anders lösen können. Das Problem an dieser Richtlinie ist, dass sie sehr umfassend ist. Wir sehen auch in anderen europäischen Ländern, dass es nicht ganz einfach ist, sie umzusetzen. Den Großteil der Kritik verstehe ich, es gibt aber Punkte, die ich absolut nicht verstehen kann. Einer ist der Vorwurf der anlasslosen Massenüberwachung. Ich weiß nicht, wie man das aus diesem Entwurf herauslesen kann. Ich tue mir schwer damit, das irgendwie zu argumentieren. Vielleicht möchte mir das ja jemand nach der Debatte erklären.
Die starke Konzentration der Befugnisse beim BMI: Das war bei der Umsetzung der NIS1-Richtlinie ebenfalls der Fall und war kein Problem. Das kann man kritisieren, man kann es sicher auch anders umsetzen, und das ist, glaube ich, kein Punkt, der unüberwindbar sein sollte. Es gab auch schon die Idee der Ausgliederung. Wir haben uns auch in vorherigen Entwürfen angeschaut, wie das ausschauen könnte, ob es besser wird, ob es schlechter wird. Ich glaube, man muss festhalten, wie gut diese Idee ist, wenn man hoheitliche Aufgaben ausgliedert: Auf der einen Seite bringt es Vorteile mit sich, auf der anderen Seite gibt es auch Nachteile, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Sie können sich sicher sein, dass wir uns mit diesen Vor- und Nachteilen auseinandergesetzt haben.
Viel Spielraum hat Österreich aus technischer Sicht bei der nationalen Umsetzung ohnehin nicht, da die Richtlinie relativ klar formuliert ist. Es zeichnet sich aber ab, dass der Gesetzentwurf hier heute nicht die benötigte Mehrheit bekommen wird. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es bei der Umsetzung ähnliche Debatten. Es ist keine einfache Richtlinie, die es umzusetzen gilt, aber die Richtlinie ist wichtig. Ich hoffe also, dass wir uns für den nächsten Anlauf – vielleicht nach dem Wahlkampf im Herbst – noch einmal zusammenfinden können, damit wir diese wichtige Richtlinie mit der entsprechenden Zweidrittelmehrheit umsetzen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist noch Abgeordneter Herbert. – Bitte. (Abg. Michael Hammer: Der kleine Herbert! – Abg. Herbert – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Danke für die Mitarbeit! – Abg. Michael Hammer – erheitert –: Der Kickl ist der große Herbert! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)