Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2638 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zuerst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Diese ist gegeben.
Ich bitte nun die Damen und Herren, die dem Entwurf ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen.
Ich bitte die Schriftführer:innen um die Auszählung, damit wir sicher feststellen können, ob das eine Zweidrittelmehrheit ist, ja oder nein. – Bitte. (Die Schriftführer:innen Gahr, Kucharowits, Schallmeiner, Steinacker und Zanger nehmen die Stimmenzählung vor.) – Der vorliegende Gesetzentwurf wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Es liegt kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor. Somit entfällt die dritte Lesung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)