21.42

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, jeder Polizist dreht sich im Grab um, Herr Kollege Einwallner, wirklich! Also das, was Sie gesagt haben, ist ungefähr genau das Gegenteil von dem, was tatsächlich passiert, komplett das Gegenteil.

Sie sind offenbar dagegen, dass die Polizei Kennzeichen von Kfz, vielleicht solchen von organisierten Banden, die durch Österreich fahren, entsprechend kontrolliert (Abg. Scherak: Die österreichische Bundesverfassung ist dagegen, Wolfgang!) und danach schaut, ob Kennzeichen gestohlen sind, in einer Daten­bank erfasst sind, und dass solche gestohlenen Kfz danach auch entsprechend überprüft werden können. Wie kann man da dagegen sein? – Ich verstehe es nicht.

Ja, der Verfassungsgerichtshof hat da einmal dagegen entschieden, dass eine Datenspeicherung von zwei Wochen vorgenommen worden ist, aber genau diese Datenspeicherung ist jetzt weg. Es gibt keine Datenspeicherung. Es gibt nur einen automatischen Abgleich, und nur dann, wenn ein Treffer erzielt wird, besteht die Möglichkeit, auch weitere Nachforschungen anzustellen, sonst nicht. (Abg. Scherak: Aber man muss das Erkenntnis vom VfGH fertiglesen, es reicht nicht nur die erste Seite und dann aufhören! – Abg. Krisper: Und die letzte!)

Herr Kollege, diese Vorgangsweise nimmt ganz genau Rücksicht auf die Entschei­dung des Verfassungsgerichtshofes und macht eine verfassungskonforme neue Regelung. Es ist Ihnen unbenommen, nochmals diese Regelung beim Verfas­sungsgerichtshof zu bekämpfen, aber ich sage Ihnen, die Polizei benötigt es dringend, auch gestohlene Kfz-Kennzeichen entsprechend kontrollieren, abrufen zu können, über eine Datenbank laufen zu lassen und dann automatisch Treffer erzielen zu können.

Zweiter Punkt dieses Sicherheitspolizeigesetzes ist, dass es bei einer Bedrohungs­lage, wie sie zu Weihnachten 2023 gegeben war, als die Gefahr bestand, dass terroristische Anschläge auch auf Kirchen vorgenommen werden, auch eine Möglichkeit gibt, vorsorgliche Durchsuchungen zu machen. Da kann man doch auch nicht dagegen sein, Herr Kollege Einwallner (Abg. Einwallner: Wenn der Verfassungsgerichtshof sagt, das ist unmöglich, das so zu machen! – Zwischenruf des Abg. Bürstmayr), dass man angesichts der Gefahr eines Terrorangriffes vorsorg­liche Untersuchungen macht, und das auch verfassungsrechtlich entsprechend abgesichert. (Abg. Bürstmayr: Da gibt es halt einmal ein Erkenntnis dazu!)

Das Dritte, das dieses Gesetz vorsieht, ist, dass die Polizei nun im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und den Staatsanwaltschaften entsprechend verbunden ist. Ich hätte mir da von Ihnen erwartet, dass Sie das auch für die Justiz verlangen, denn dort ist es bei der Generalprokuratur und auch bei Familien­rechtssachen noch immer nicht der Fall. Da könnten Sie es fordern, aber hier haben wir in Zukunft einen totalen elektronischen Rechtsverkehr von der Polizei hin zu Staatsanwaltschaften und Justiz und auch zu den Notaren, Rechtsanwälten und Strafverteidigern.

Es gibt ebenso eine Verwaltungsvereinfachung innerhalb der Polizei dahin gehend, dass ein kriminalpolizeilich einheitlicher Aktenindex geschaffen wird, der auch der verbesserten internen Kommunikation in der Polizei dient.

Alles in allem ist das also ein wichtiger Schritt für ein verbessertes Vorgehen im Hinblick auf die Bekämpfung der Kriminalität, der ein entschlossenes Vorgehen der Polizei sichern soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ries. – Bitte.