21.49
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Jetzt muss ich doch ein bisschen auf die Kritik meines Vorredners Kollegen Einwallner eingehen, der nicht nur gemeint hat, mit dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes – und es handelt sich da um nichts Großartiges, sondern um die Anpassung einiger Bestimmungen – käme es zu anlassloser Massenüberwachung und zur Kontrolle des Inhalts von Fahrzeugen?! (Zwischenruf des Abg. Einwallner.) – Doch, das habe ich genau so verstanden, ich habe es genau so im Ohr. Das ist bitte schlichtweg nicht wahr.
Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass da nicht die Letztfassung des Gesetzes gelesen wurde, das eine lange Entstehungsgeschichte hat. Es hat einen ordentlichen Begutachtungsprozess durchlaufen – und ja, es gab präzise und deutliche Kritik, unter anderem durch den Verfassungsdienst, und die haben insbesondere wir Grüne ernst genommen, an zwei Stellen ganz besonders: Das eine ist die Regelung des Einsatzes von Kameras zur Überwachung von Kfz-Kennzeichen. Das dahinter stehende Computersystem darf diese nicht einfach abspeichern, sondern diese dürfen überhaupt nur, wenn es in einem unmittelbaren automatischen Abgleich mit einer Liste von gestohlenen Fahrzeugen zu einem Treffer kommt, weiterverarbeitet werden, ansonsten sind sie sofort zu löschen. Personen, Gesichter und andere Personendaten dürfen überhaupt nicht erfasst werden. Es war uns wichtig, das noch entsprechend zu präzisieren.
An einer zweiten Stelle, nämlich an einer geplanten Regelung zur Überwachung von öffentlichen Orten, die von obersten Organen der Republik regelmäßig frequentiert werden, hat es so deutliche Kritik gegeben, dass wir gemeinsam beschlossen haben, diese Regelung einfach zu kippen. Sie ist nicht Teil dieser Novelle.
Daneben gibt es einige andere Bestimmungen, wie dass die Polizei endlich Teil des elektronischen Rechtsverkehrs wird und dass sie die Rechtsgrundlage dafür erhält, Bild- und Tondaten von Großeinsätzen über mehrere Bezirksgrenzen hinweg in ihre Landespolizeileitstellen zu schicken. Diese Rechtsgrundlage gab es bisher nicht – das hält man nicht für möglich.
Es gab bisher auch keine Rechtsgrundlage dafür, dass vor Bahnhöfen, Kirchen oder Synagogen vorbeugend Personenkontrollen durchgeführt werden, wie sie von uns allen seit vielen Jahren in anderen Fällen – zum Beispiel bei Sportgroßveranstaltungen – ganz selbstverständlich akzeptiert werden, wenn und soweit es konkrete Hinweise darauf gibt, dass es dort zu gefährlichen Akten oder zu möglichen Terroranschlägen kommen kann. Dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, mag Sie, meine Damen und Herren, die Sie uns jetzt zuschauen, überraschen, denn wir wären eigentlich davon ausgegangen, dass unsere Polizei uns in einem solchen Zusammenhang schützen darf. Deshalb haben wir sie jetzt möglichst präzise und auch mit zahlreichen Erläuterungen geschaffen.
Meine Damen und Herren, ich habe mir als Rechtsanwalt beim Eintritt in die Politik geschworen – und ich bitte um Verzeihung (in Richtung Präsident Sobotka) für diesen Ausdruck –, eine No-Bullshit-Policy zu verfolgen, das heißt, hier nicht wissentlich Unsinn zu verbreiten. (Ruf bei der FPÖ: ... nicht gelungen!) Ich bin als Jurist, der seit 30 Jahren im Bereich des öffentlichen Rechts tätig ist, überzeugt davon, dass es gelungen ist, hier eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.
Nun mag man meinen: zwei Juristen, drei Meinungen. – Der Redner nach mir wird sicher heftige verfassungsrechtliche Kritik an diesen Regelungen üben. Das ist Aufgabe der Opposition, aber ich gehe davon aus, dass diese Bestimmungen halten werden und unsere Grundrechte nicht verletzen, sondern neben unserer Sicherheit auch unsere Grundrechte schützen werden. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.