22.04

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Kollege Gödl, Sie haben die Geschichte durchaus gut dargestellt. Was Sie ein bisschen außer Acht lassen, ist, dass eine wesentliche Grundkritik, die damals von unserer Fraktion, den Grünen und den NEOS geäußert wurde, gerade durch das VfGH-Urteil ja ganz massiv bestätigt wurde (Abg. Gödl – den Kopf schüttelnd –: Nein!), nämlich dass es dabei zu keiner weisungsfreien Rechtsberatung für Schutz suchende Menschen kommt. (Abg. Gödl: Nein!) Das ist der wesentliche Bereich, warum wir dieses Gesetz heute hier haben. (Abg. Gödl: Nein!) Ich möchte nicht wissen, wie das Gesetz ausschauen würde oder wie die Situation mit einem mittlerweile auch von Ihnen kritisierten, aber damals dazu gemachten Innenminister Kickl ausschauen würde, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das soll man nicht übersehen.

Daher sind wir sehr froh, dass es jetzt zu dieser Reparatur kommt, mit der sichergestellt wird, dass diese Rechtsberatung tatsächlich weisungsfrei agieren kann, dass es keinen Weisungszusammenhang über den Eigentümervertreter in Form des Innenministers gibt, und dass ein entsprechendes neues Aufsichts­gremium geschaffen wird, das größer ist, das unabhängige Expertinnen und Experten einbindet, das Justizministerium einbindet.

Also, ganz schönreden können Sie die Geschichte nicht, wenngleich ich natürlich die Einschätzung teile, dass das, was jetzt passiert, tatsächlich eine gute Maß­nahme ist. Ich kann mich dem Dank für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBU und vor allem auch des Herrn Achrainer natürlich nur anschließen. Es wird wirklich gute Arbeit unter schwierigen Bedingungen gemacht.

Die schwierigen Bedingungen – darauf will ich schon noch hinweisen – sind für die BBU auch deshalb gegeben, weil eine ganz zentrale Maßnahme bis heute nicht von dieser Regierung umgesetzt werden konnte, nämlich die Obsorge ab Tag eins. Über 200 unbegleitete Jugendliche sind in Einrichtungen der BBU, die plötzlich für ein Aufgabengebiet zuständig ist, für das sie eigentlich gar nicht zuständig sein kann. Sie hat nicht die Obsorgeberechtigung für Jugendliche, und ich finde es traurig, dass es eigentlich seit zwei Jahren einen entsprechenden Entschließungsantrag des Parlaments gibt, diese Obsorge ab Tag eins umzusetzen, und es auch im Regierungsprogramm steht, aber bis heute nicht gemacht wurde.

Insofern: Jedenfalls geben wir dieser Gesetzesänderung unsere Zustimmung. Es ist eine wichtige Gesetzesänderung, aber in diesem Bereich und in diesem Themenfeld – wie man mit Kindern und Jugendlichen in dieser Republik umgeht – gibt es noch einiges zu tun. Das wird sich nicht mehr ausgehen, aber ich hoffe, es passiert nach der Wahl sehr schnell. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

22.07

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte sehr.