22.07

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Kollege Gödl hat in seiner einleitenden Schilderung dessen, worum es da geht, einen kleinen Schritt nicht ausführlich genug gewürdigt.

Ja, es gab in den letzten Tagen von Schwarz-Blau eine Gesetzesgrundlage für die BBU, die nicht nur die Betreuung von Geflüchteten, sondern auch deren Rechts­beratung übernehmen sollte, und die Kritik, dass diese Rechtsberatung nicht unabhängig genug sein würde. Dann kam Ibiza, dann kamen Neuwahlen, dann kam Schwarz-Grün, und dann kam Justizministerin Zadić, die für diese BBU, und insbesondere für die Rechtsberatung, einen Rahmenvertrag ausgearbeitet hat, und zwar einen ziemlich guten, der nämlich die Unabhängigkeit und Weisungs­freiheit der Rechtsberatung garantiert hat. (Beifall bei den Grünen.)

Warum hat der Verfassungsgerichtshof das trotzdem aufgehoben? – Nun, der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember letzten Jahres sinngemäß gesagt: Das ist alles gut und schön, der Vertrag gefällt uns gut, das sind feine Bestim­mungen. Schreibt das in ein Gesetz! Solange das nur vertraglich geregelt ist, reicht uns das nicht! – So, und das haben wir getan.

Auf diese Umsetzung, die juristisch nicht einfach war, haben wir uns lang vorbereitet. Wir haben nicht nur bereits die mündliche Verhandlung am Verfas­sungsgerichtshof intensiv verfolgt – auch ich war einen Tag persönlich anwesend –, wir haben das Erkenntnis intensiv studiert, wir haben Expertinnen- und Expertenmeinungen eingeholt, wir haben uns rückgekoppelt, nicht nur mit den Menschen in der BBU selbst, sondern mit NGOs und anderen Stake­holdern. Was herausgekommen ist, ist ein Gesetz, das zumindest im Ausschuss, obwohl es relativ kurzfristig eingebracht worden ist – wofür ich mich ent­schuldigen möchte –, die Zustimmung von vier von fünf Parteien gefunden hat. Wer nicht zustimmt, können Sie sich an den fünf Fingern einer Hand ausrech­nen. Es war jedenfalls bis jetzt die Freiheitliche Partei, die mit Geflüchteten lieber gar nicht umgehen würde. Das ist ja aus vielen anderen Redebeiträgen bekannt.

Insgesamt bin ich sehr froh über diese Regelung, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBU sich insbesondere im Bereich der Rechtsberatung ein hohes Ansehen erworben haben, und zwar nicht nur bei der Behörde, dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, sondern auch in der Anwaltschaft und am Bundes­verwaltungsgericht, wo Beschwerdeverfahren in Asylsachen verhandelt werden.

Für das Bundesverwaltungsgericht sind eine funktionierende Rechtsberatung und eine funktionierende BBU von elementarer Bedeutung, denn wenn das nicht funktioniert, dann verzögern sich dort Tausende Verfahren. Am Bundesverwal­tungsgericht wird weit mehr abgehandelt als nur Asylsachen. Das ist das höchste Verwaltungsgericht vor unseren Höchstgerichten für alle Österreicherinnen und Österreicher in ganz vielen Verwaltungsangelegenheiten. Damit trägt die BBU wesentlich zur Entlastung dieses Gerichts bei, nützt uns allen, und ich hoffe, dass sie das auf der Rechtsgrundlage, die wir hier schaffen, auch weiterhin gut tun kann.

Eine ganz persönliche Bemerkung sei mir noch gestattet: Solche Gesetze erarbeiten nicht Abgeordnete, sondern ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich mich dafür ganz besonders bedanken. Ich weiß nicht, ob er jetzt zuhört: Leo, danke, das ist dein Ding! – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte sehr.