10.29
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Jetzt ist die Heimtiernovelle zur Beschlussfassung da. Ich darf darauf hinweisen, dass wir auch bereits in der Vergangenheit Meilensteine im Tierschutz gesetzt haben. Als Tierschutzminister war es mir ein wichtiges Anliegen.
Wir haben im Sommer 2022 – ich darf daran erinnern – vor allem Verbesserungen für die sogenannten landwirtschaftlichen Nutztiere verabschiedet, zum Beispiel das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, das Verbot des Kückenschredderns und die Einschränkung bei Tiertransporten, und jetzt, heute geht es vor allem um die Haustiere. Die brauchen einfach auch einen besonderen Schutz.
Haustiere sind oft Teil der Familie, Menschen haben auch eine große emotionale Bindung an sie, aber – und das sage ich deutlich dazu – damit ist auch eine Verantwortung verbunden. Ein Haustier ist kein Gegenstand, den man irgendwo hinstellen kann und mit dem man einfach umgehen kann, wie es einem passt. Genau dem tragen wir Rechnung. Tierhaltung bedeutet auch eine große Verantwortung.
Das bedeutet schlicht und ergreifend auch, dass es künftig notwendig ist, vor dem Kauf einen Kurs zu absolvieren. Das fordern Tierschützerinnen und Tierschützer, die Verbände schon seit vielen Jahren: dass man sich, bevor man sich ein Tier anschafft, auskennt, wie man damit zu verfahren hat.
Das heißt: 6 Stunden Ausbildung für Hunde und 4 Stunden für exotische Wildtiere. Dieser Sachkundenachweis ist künftig vorzulegen. Er schützt auch davor, dass Spontankäufe getätigt werden. Wir wissen aus vielen Erhebungen und auch aus Erfahrung, dass gerade zu Ostern und zu Weihnachten Spontankäufe von Tieren stattfinden, die dann verschenkt werden. Reden Sie einmal mit den Tierheimen in Österreich, was dann zwei Wochen nach diesen Feiertagen passiert! Die können sich dann kaum retten, weil sich einfach herausstellt: Es ist ein bisschen komplexer, ein Tier zu halten, als es zu kaufen.
Qualzucht – damit bin ich schon bei einem wichtigen Punkt –: Es kann einfach nicht sein, dass Tiere nur aufgrund bestimmter Züchtungsmerkmale – kurze Schnauze, Knautschgesicht, Glupschaugen – so gezüchtet werden, dass damit unendliches Tierleid verbunden ist. Das geht nicht an, und das wird jetzt in diesem Gesetz geregelt: Das ist nicht akzeptabel, Qualzucht wird endlich wirksam verboten! – Das ist hoch an der Zeit. Qualzucht ist kein Modetrend, dem man nachgeben muss, sondern Tierquälerei – Punkt, Ende. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn jetzt moniert wird, dass es eine wissenschaftliche Begleitung und eine Qualzuchtkommission gibt, dann muss man sich mit der Materie halt auch etwas in der Tiefe beschäftigen. Wenn man sich mit der Veterinärmedizinischen Universität auseinandersetzt, dann kann man dort auch gerne erfahren, wie das aufgesetzt ist. Wir richten diese Qualzuchtkommission ein. Sie wird Merkmale von Qualzucht entlang von wissenschaftlichen Kriterien festlegen und damit Klarheit schaffen. Nichts anderes ist damit verbunden. Diese Kommission wird dann von der bestehenden Fachstelle für Tierschutz auch unterstützt werden.
Schärfere Kontrollen sind möglich – wenn Merkmale klarer definiert sind, kann auch kontrolliert werden –, auch der Vollzug wird sichergestellt, und – auch wichtig – illegaler Welpenhandel wird bekämpft. Das ist auch ein Thema, das nachgerade wichtig ist, weil manche Hunderassen eben so „modern“ – unter Anführungszeichen – sind und dann illegaler Welpenhandel Platz greift.
Dass wir sichergestellt haben, dass zeitgemäßer, tierschutzkonformer Hundesport möglich ist, ist in diesem Paket enthalten. Das heißt, wir haben ein ausgewogenes Paket vorgelegt, das jetzt zur Beschlussfassung ansteht. Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hechenberger.)
10.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Baumgartner. – Bitte sehr.