Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, in 2658 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Hechenberger, El-Nagashi, Kolleginnen und Kol­legen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Ab­änderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Hechenberger, El-Nagashi haben einen Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 64a sowie Änderungen der Ziffern 66 und 101 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Das ist das gleiche Stimmverhalten: ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Dritte Lesung: Ich darf diejenigen, die in dritter Lesung zustimmen, um ein Zei­chen bitten. – Dieser Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ebenfalls mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungs­gesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2659 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung:

Das ist auch in dritter Lesung das gleiche Stimmverhalten, daher ist der Gesetz­entwurf auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.