11.03
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn es um das geltende Berufsrecht für die MTD-Berufe geht, möchte ich schon – weil es sich auch gehört – einmal aufzählen, wer denn zu diesen Berufen, zu den gehobenen medizinisch-technischen Diensten gehört. Das sind der physiotherapeutische Dienst, das sind die Physiotherapeut:innen; der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst, das sind die biomedizinischen Analytiker:innen; der radiologisch-technische Dienst, das sind die Radiologietechnolog:innen; der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst, das sind die Diätolog:innen; der ergotherapeutische Dienst; der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst, das sind die Logopäd:innen; und der orthoptistische Dienst, das sind die Orthoptist:innen.
Das Berufsrecht der Angehörigen der MTD-Berufe stammt aus dem Jahr 1992. Ich war relativ häufig mit Vertretern dieser Berufsgruppen zusammen und weiß, dass sich diese eines erwarten, nämlich dass dieses Gesetz heute beschlossen wird und nicht irgendwann, weil 32 Jahre wirklich genug sind, um zu warten.
Mit diesem vorliegenden Gesetzesantrag werden wirklich wesentliche Neugestaltungen stattfinden, etwa die Schaffung der Möglichkeit von Höherqualifizierungen im tertiären Bereich, die Neugestaltung der Berufsbilder, die endlich geregelt wird, die Aktualisierung der Berufspflichten, die Schaffung der Möglichkeit der Weiterverordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten – das ist jedenfalls ein ganz wichtiger Punkt, weil die Menschen, die die Ausbildung haben, das auch können –, die Verankerung der Möglichkeit von Onlinebehandlungen und -beratungen.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Möglichkeit des Tätigwerdens während der Nostrifizierungs- und Anerkennungsverfahren. Was heißt das? – Dass Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, bereits während des Anerkennungsverfahrens arbeiten können. Das ist deshalb wichtig, weil wir jede einzelne Arbeitskraft in diesem Bereich brauchen.
Weiters kommt es zu einer Optimierung der Verwaltungsverfahren und auch einer Änderung der Berufsausübungsregelung für Trainingstherapeut:innen.
Unterm Strich bin ich froh, dass dieses Gesetz hier heute zur Beschlussfassung vorliegt, und ich ersuche Sie um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.05
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maria Neumann. – Bitte.