11.26

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollegin Diesner-Wais hat den Infrastruktursi­cherungsbeitrag angesprochen. Dafür, dass Medikamente gelagert werden, bekommen die, die sie lagern, eine Abgeltung. Die zeitliche Befristung galt bis heuer, und jetzt wird sie um ein Jahr verlängert. Das zeigt nur, dass das Ministerium das Problem, nämlich die Sicherstellung der Medikamen­tenversorgung, nicht gelöst hat – und ich glaube, in Ihrem Haus verkennt man die Situation. Österreich ist nämlich ein Niedrigpreisland, was Medikamente anbelangt. Das heißt, die österreichische Sozialversicherung zahlt im internationalen Vergleich besonders wenig für Medikamente, die die Versicher­ten bekommen sollen.

Wir sind ein kleines Land, das wenig zahlt. Sie können sich vorstellen, das ist kein attraktiver Kunde für ein Unternehmen, das innovative Produkte zur Verfügung stellen soll. Wenn dann die, die diese Medikamente herstellen, und die, die sie über den Großhandel zur Verteilung bringen, wenig Geld dafür bekommen, stellt sich für viele die Frage: Wollen wir dieses billige Pro­dukt überhaupt noch an die Österreicher liefern? Für den Hersteller und für den Großhandel stellt sich die Frage: Will man oder kann man betriebswirt­schaftlich um diesen geringen Beitrag ein Medikament überhaupt zur Verfügung stellen? Wenn das nicht gelöst wird, dann fehlt den Patientinnen und Patienten das, was sie gesundheitlich brauchen.

Sie hanteln sich jetzt um ein Jahr weiter und befristen halt wieder diesen Infra­struktursicherungsbeitrag; aber was die Medikamentenversorgung in Österreich generell angeht, bleibt das Problem ungelöst. Dann wird in dasselbe Gesetz etwas ganz anderes hineingewurstet, aber das ist eh schon egal, nicht? Gesetze werden ähnlich wie Extrawürste in einer Metzgerei gemacht. Da kommt halt irgendetwas hinein, was gerade übrig ist – und jetzt kommt zum Roten Kreuz noch etwas hinein, nämlich die Abgabe von Medikamenten an Bedürftige.

Zwar sollen natürlich alle Menschen, die Medikamente brauchen, diese auch bekommen, aber die Frage, wer bedürftig ist, ist nicht geklärt. Das steht nicht im Gesetzentwurf. Ja, es gibt Menschen, die nicht versichert sind – aber es steht nicht im Gesetzentwurf drin, das Rote Kreuz soll diese Produkte an Menschen abgeben, die nicht versichert sind. Es steht drin Bedürftige. Wer be­dürftig ist, ist bekanntlich strittig, weil auch Ihr Ministerium jede Woche eine neue Armut bekanntgibt: Energiearmut, Ernährungsarmut, Periodenarmut. Da kommt immer etwas Neues daher. Bedürftig ist man schnell einmal. Wenn Babler auf die Idee kommt, die Leute zum Roten Kreuz zu schicken, weil sie bedürftig sind, wie entscheidet man dann, wer etwas bekommt und wer nicht? Das ist ein schlecht gemachtes Gesetz.

Abgesehen davon wird dort kein Apotheker vorhanden sein. Es ist jetzt ein Konsiliarapotheker vorgesehen, aber es geht ja bei Medikamenten um Wechselwirkungen, ob der Patient sie verträgt und welche anderen Medika­mente er einnimmt. Das ist nicht sichergestellt.

Es ist ja das Rote Kreuz nicht die einzige Einrichtung, die karitativ tätig ist – aber das Rote Kreuz bekommt jetzt für diese Form der Medikamentenabga­be ein Monopol. Warum bekommt das das Rote Kreuz? – Weil es in Wahr­heit eine ÖVP-Teilorganisation ist, und darum kriegen die eine Ausnahme. (Beifall bei den NEOS. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

11.29

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alexandra Tanda. – Bitte.