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Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister, ich habe Ihnen jetzt zugehört und muss Ihnen ehrlich sagen, jetzt hat es mich fast vom Sessel gehaut. Sie haben gesagt, 4 000 Kinder sind allein in Wien nicht versichert. Meine Damen und Herren, das ist ein unglaublicher Skandal, und ich frage mich wirklich, was die Bundesregierung dagegen macht. (Beifall bei der SPÖ.)

Niemand – und vor allem Kinder nicht – darf von Gesundheitsleistungen ausgeschlossen werden. Daher bin ich der felsenfesten Meinung, dass die Kin­dergrundsicherung inklusive der Gesundheitsleistungen wirklich das Gebot der Stunde ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, zu TOP 5, Rotkreuzgesetz und Arzneimittelgesetz: Man muss zusammenfassen, dass eine jahrzehntelange Praxis jetzt im Endeffekt gesetzlich geregelt wird, also so quasi weg vom Graubereich hin zu einer gesetzlichen Regelung. Das finden wir gut, was sich diese Bundes­regierung aber schon vorwerfen lassen muss: Es hat wieder einmal keine Begut­achtung gegeben. Ich bin der Meinung, das geht sich so einfach nicht aus. (Beifall der Abgeordneten Greiner und Holzleitner.) Wenn wir ordentliche Gesetze wollen, dann brauchen wir auch eine ordentliche Begutachtung.

Herr Bundesminister, die Apothekerkammer hat ein Gutachten eingebracht, laut dem es massive verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Daher werden wir dem Rückverweisungsantrag der Freiheitlichen Partei unsere Zustimmung ge­ben, auch wenn durch den Abänderungsantrag einige Bedenken ausge­räumt wurden.

Herr Bundesminister, im Gutachten steht: Eine generelle Ausnahme des Arznei­mittelbezugs durch das Rote Kreuz vom Apothekenvorbehalt konter­kariert zentrale Ordnungsprinzipien des Arzneimittelrechts und wirft dadurch massive verfassungsrechtliche Bedenken auf. – Ich frage Sie erstens, was Sie dazu sagen, und zweitens: Könnten Sie diese Bedenken ausräumen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir gerade beim Roten Kreuz sind, bringt mich das zur Rettung, das bringt mich zu Einsatzorganisa­tionen; und weil wir gestern auch über den Katastrophenschutz diskutiert haben: Ende März, Anfang April gab es in meiner Gemeinde drei Tage lang einen Waldbrand, in der Nachbargemeinde Wildalpen 21 Tage lang einen Waldbrand. Die zwei Gemeinden sind in den KAT-Dienst gefallen. Ich erinnere auch an die Unwetterkatastrophen im Burgenland oder in der Steiermark.

Ich meine das jetzt überhaupt nicht böse, aber wir müssen uns diese Regelungen für die Freiwilligen in den Einsatzorganisationen, ob das Rotes Kreuz, frei­willige Feuerwehr, Bergrettung, Wasserrettung oder was auch immer ist, noch ein bisschen genauer anschauen, weil sie nämlich mit unglaublich großen bürokratischen Hürden verbunden sind. Ich wusste zum Beispiel nicht, dass die Feuerwehren das Geld, das für den KAT-Dienst ausgegeben worden ist, vorfinanzieren müssen, sprich die Feuerwehr meiner Gemeinde hat den KAT-Dienst also zahlen müssen. Das ist sich bei drei Tagen noch ausgegan­gen, aber das geht sich bei 21 Tagen, so wie es in Wildalpen war, nicht mehr aus.

Daher, meine Damen und Herren, wird auch mein Kollege Beppo Muchitsch heute einen Entschließungsantrag einbringen: „Einsatzkräfte und Betroffene beim Katastropheneinsatz im Beruf absichern!“ – Ich bedanke mich bei allen Einsatzkräften, die uns in diesen Tagen zur Seite stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

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