12.50
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nun doch wieder zu einem anderen Thema, nämlich zu den Pflegereformen – es sei noch kurz ausgeführt, was denn da jetzt doch alles geschehen ist und was heute noch auf der Tagesordnung steht.
Ja, wir als Bundesregierung haben inzwischen mit drei Pflegereformpaketen deutliche Verbesserungen geschaffen, weil es einfach wichtig war, entlang von ein paar Grundsätzen ins Tun zu kommen. Im Sinne der pflegebedürftigen Menschen, im Sinne der Pflegekräfte, auch im Sinne der Angehörigen sind da Verbesserungen auf den Weg gebracht worden: Gehaltserhöhung von Mitarbeitenden, eine zusätzliche Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr, der Ausbildungszuschuss, das Pflegestipendium, die Schaffung des Angehörigenbonus für pflegende Angehörige und viele Dinge mehr. All das sind Maßnahmen, die wirken, wobei insbesondere festzuhalten bleibt, dass die Gehaltserhöhungen, hinsichtlich derer ja moniert worden ist: Das ist ja alles nur temporär und ist dann wieder weg!, jetzt im Zuge des Finanzausgleichs auf Dauer verankert worden sind. (Beifall bei den Grünen.)
Zu den weiteren Maßnahmen, die heute schon kurz angesprochen worden sind: Ja, die Akademisierung der Pflegeausbildung war und ist erfolgreich, wir haben es geschafft, da die Ausbildung zu akademisieren. Ab Herbst findet die Ausbildung österreichweit auch an Fachhochschulen statt. Und die Ausweitung des Pflegestipendiums auf diesen Bereich ist eine wichtige Maßnahme, die wir jetzt setzen, weil aktuell eben nur Auszubildende an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen Anspruch auf ein Pflegestipendium haben, ab September dann auch Studierende an FHs. Das wird Menschen ermuntern, in diesen Beruf einzusteigen.
Die Kompetenzstelle für Nostrifikationen ist deshalb wichtig, weil es eine einheitliche Anlaufstelle für die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse gibt. Wir wissen, dass das notwendig ist, damit da einfach eine Beschleunigung und Vereinfachung stattfindet. Es gibt auch Unterstützung bei Schulungen, und wir erhöhen auch die Förderungen durch den Integrationsfonds für diese Kurse und Prüfungen auf bis zu 2 500 Euro.
Es wird einheitliche Standards für die Sozialbetreuungsberufe geben, einen schnelleren Zugang zum Beruf, die Altersgrenze wird einheitlich auf 18 Jahre festgesetzt. Weiters gibt es auch mehr Kompetenzen für Heimhelfer:innen – auch ein weitreichender Wunsch aus der Praxis, der an uns herangetragen worden ist und dem wir jetzt folgen – und die Entlastung der pflegenden Angehörigen bereits ab dem ersten Tag. Auch das ist ein Wunsch von jenen, die in der Praxis tätig sind: dass dieser Angehörigenbonus ab dem ersten Tag gewährt wird.
Mehr Transparenz bei der Personenbetreuung ist deshalb wichtig, weil neben den pflegenden Angehörigen selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen tätig sind – eine tragende Säule, sage ich dazu, auch in unserem Pflegesystem, die brauchen wir wie einen Bissen Brot. Mit einer neuen Verordnung wird es jetzt verpflichtend, dass Vermittlungsagenturen, die in diesem Feld tätig sind, mehr Transparenz zu schaffen haben. Das schafft erstens Rechtssicherheit und zweitens die Vergleichbarkeit bei den Preisgestaltungen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)
12.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.