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Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, ich selbst habe die große Freude, seit 26 Jahren ehrenamtliche Präsidentin des Hilfswerks Österreich zu sein – wir sind immerhin die Nummer eins im Bereich der mobilen Pflege –, und ich beobachte die Pflegeszene seither sehr, sehr genau.
Ich kann wirklich mit fester Überzeugung sagen, dass in den letzten Jahren im Bereich der Pflege mehr Positives passiert ist als 20, 30 Jahre davor. Das hat diese Regierung gemacht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ribo.)
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen, die positiv und konstruktiv mitgearbeitet haben – das sind ja viele hier herinnen –, weil das für unsere Seniorinnen und Senioren einfach wichtig ist.
Meine Damen und Herren! Mir ist es auch egal, ob das jetzt die erste, zweite oder dritte Pflegereform ist, wichtig ist, dass wir 38 Maßnahmen ganz konkret umgesetzt haben und heute weitere fünf Maßnahmen zur Verbesserung des Pflegebereiches beschließen.
Ich fasse es noch einmal zusammen. Erstens: die Ausweitung des Pflegestipendiums auf die akademischen Ausbildungsformen. Der Herr Bundesminister hat es auch kurz erwähnt: Ab September 2024 gibt es dieses Pflegestipendium auch für Umsteiger:innen, die auf der FH eine Ausbildung machen.
Ganz wichtig, Punkt zwei: die Einrichtung einer neuen Kompetenzstelle, die effizientere Nostrifikationsverfahren möglich macht; also eine zentrale Anlaufstelle, die vereinfacht und beschleunigt, eine Servicestelle für Antragsteller, für Arbeitgeber, aber auch für die Fachhochschulen. Das ist ganz, ganz wichtig, ich weiß das aus meiner persönlichen Erfahrung in Kärnten. Wir haben oft gut ausgebildete, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich bewerben, aber die Nostrifizierungen dauern dann sehr, sehr lange, und wir brauchen sie sehr dringend. Ich denke, das ist also ein wichtiger Schritt. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Auch bei den erforderlichen Ergänzungsprüfungen wird unterstützt, wobei der ÖIF, der Österreichische Integrationsfonds, bis zu 2 500 Euro für Kurse und Prüfungen bereitstellt – auch das ist wichtig. Und bei der Bewertung soll die Praxisorientierung einen höheren Stellenwert haben – diese Praxisorientierung halte ich für ganz besonders wichtig.
Drittens: einheitliche Standards für Sozialbetreuungsberufe. Die Altersgrenze wird auf 18 Jahre gesenkt und, das wurde auch schon erwähnt, es gibt mehr Kompetenzen für die Heimhelfer:innen. Den Blutdruck messen oder Ohrentropfen verabreichen, das kann jede gut ausgebildete Fachheimhilfe. Auch das ist ganz, ganz wichtig. Auch bei den pflegenden Angehörigen gibt es Verbesserungen. Es gibt bereits ab dem ersten Tag finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflege, und der Bezieherkreis wird ausgeweitet, das heißt, auch Lebensgefährten, Pflegeeltern werden miteinbezogen.
Zuletzt noch eine Verordnung in Bezug auf die 24-Stunden-Agenturen, die wichtig ist – wir brauchen die 24-Stunden-Hilfe –: Es soll zu mehr Transparenz kommen, und auch die online und digital angebotenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sollen forciert werden. Auch da gibt es durchaus positive Erfahrungen. Wir haben im Rahmen unserer Hilfswerk Akademie in Kärnten selbst schon mehrmals Heimhilfe-Onlinekurse sehr erfolgreich durchgeführt. Also auch das ist ein ganz, ganz wichtiger Aspekt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einmal ein großes Danke allen, die diese Pflegemaßnahmen mitgetragen haben. Wir vonseiten dieser Regierung lassen die ältere Generation nicht im Stich. Wir tun alles, damit ein Altwerden in Würde und bei guter Lebensqualität gesichert ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
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