13.06

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf die Bestimmungen eingehe, möchte ich klar festhalten, dass uns die Pandemie eines gelehrt hat: dass der Bedarf an Dienstleistungen im Bereich Sozialarbeit stark gestiegen ist. Die psychische Gesundheit hat gelitten, die Probleme bei Kindern und Jugendlichen haben stark zugenommen, Internet­sucht ist ein Riesenthema geworden, Gewaltschutz ist ein Thema geworden – es ist wirklich in allen Bereichen notwendig, die soziale Arbeit zu stärken.

Wenn man das weiß und sich dann diese zwei Tagesordnungspunkte anschaut, könnte man meinen, dass für die Regierung eh alles in Ordnung ist, wenn es um die soziale Arbeit geht. Es wird jetzt ein Gesetz, das sogenannte Sozialar­beits-Bezeichnungsgesetz, dahin gehend geändert, dass man – was man im März vergessen hat – die Übergangsbestimmung für Sozialpädagogen hinein­genommen hat. Was man dabei aber vergessen hat, und das ist das Wesent­liche, ist, das Berufsrecht der Sozialarbeiter zu regeln. Was man im Regierungs­programm – nicht Ihr Ressort betreffend, Herr Bundesminister, aber jenes von Bundesminister Kocher – eigentlich geregelt hat, hat man vergessen zu regeln. Das heißt, die Bezeichnung Sozialpädagoge, Sozialpädagogin hat man hineingenommen, aber auf das Berufsrecht, auf die Wertschätzung für die gesamte Berufsgruppe hat man vergessen.

Kollege Koza hat jetzt über diesen einen Punkt gesprochen. Ich möchte auch erwähnen, dass es sehr wohl die Möglichkeit gäbe, das Berufsrecht zu re­geln. Die Kompetenzfrage betreffend, ob das Bundeskompetenz oder Lan­deskompetenz ist, gibt es auch Gutachten, aber ich glaube, die Bundesregierung hat auch in diesem Punkt versagt und die Sozialarbeiterinnen und Sozialar­beiter alleingelassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie wir alle wissen, gibt es in drei Bundesländern eine Liste über Mangelberu­fe – das sind Salzburg, Oberösterreich und auch Vorarlberg –, und in die­ser Mangelberufsliste sind die Sozialarbeiter mittlerweile erfasst. Also in drei Bundesländern spricht man von einem Fachkräftemangel. Wenn man da nicht erkennt, dass man dieser Berufsgruppe Wertschätzung entgegenbringen muss, indem man, genauso wie im Pflegebereich, die Haftungsbestim­mungen, die Ausbildungsbestimmungen, das Berufsbild und auch den Tätigkeits­schutz klar regelt, dann hat man etwas vergessen.

Also diese kleine Korrektur ist eine sehr kleine Korrektur. Ich glaube, das ist wieder die typische Arbeit der Bundesregierung, wenn es um Wertschätzung für Sozial- und Betreuungsberufe geht.

Was mir noch wichtig ist, vielleicht eingehend auf diese 15a-Vereinbarung: Ja, es ist richtig, dass die Heimhelfer nunmehr mehr Kompetenzen bekommen haben, und Gott sei Dank wurde auch die Ausbildung mitgeregelt. Die Ausbildung ist erweitert worden. Bei früheren Gesetzen, habe ich gesehen, ist das immer wieder vergessen worden – wie auch vorhin schon angesprochen –, die Ausbildung zu verlängern. Somit wären genau diese Gruppen, die trotz niedrigerem Verdienst mehr Leistungen erbringen müssen, im Endeffekt mit einem Haftungsproblem konfrontiert gewesen. Das heißt, sie hätten wegen Einlassungsfahrlässigkeit im Haftungsbereich wahrscheinlich größere Probleme bekommen.

Wir werden diesen Gesetzen natürlich zustimmen. Ich sage Ihnen aber offen und ehrlich: Ich hätte mir sehr gewünscht, dass das Berufsrecht für Sozial­arbeiter geregelt wird. Ich hätte mir auch sehr gewünscht, dass im Endef­fekt die 15a-Vereinbarung weiter ist, und ich glaube auch, dass wahrscheinlich in den nächsten Monaten wiederum eine Korrektur kommt, wie es beim Sozialar­beits-Bezeichnungsgesetz leider der Fall war.

Wir als Fraktion werden den Sozialarbeitern weiterhin die Stange halten und eine Lanze für sie brechen – die brauchen wir nämlich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.10

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Dagmar Belako­witsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.